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Gebührenpflicht für originalverpackte Empfangsgeräte

Lebens­mit­tel­dis­counter müssen nach einem Gerichts­be­schluss künftig keine Rundfunk­gebühr für origi­nal­ver­packte Radios und Fernseher mehr zahlen, berichtet digitalfernsehen.de. Gegen diesen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts­hofes (VGH) Baden-Württemberg habe der SWR Revision beim Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig eingelegt und „auf die theore­tische Möglichkeit, dass Geräte ausge­packt und getestet werden könnten“ hinge­wiesen. Der Leiter der Abteilung Rundfunk­ge­bühren beim SWR, Jürgen Gruhler, erklärt die genauen Hinter­gründe der Klage: „GEZ keine Insti­tution die Beliebt­heits­wett­bewerb gewinnen würde“ (frei zugänglich)