Lebensmitteldiscounter müssen nach einem Gerichtsbeschluss künftig keine Rundfunkgebühr für originalverpackte Radios und Fernseher mehr zahlen, berichtet digitalfernsehen.de. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg habe der SWR Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt und „auf die theoretische Möglichkeit, dass Geräte ausgepackt und getestet werden könnten“ hingewiesen. Der Leiter der Abteilung Rundfunkgebühren beim SWR, Jürgen Gruhler, erklärt die genauen Hintergründe der Klage: „GEZ keine Institution die Beliebtheitswettbewerb gewinnen würde“ (frei zugänglich)