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Gebührenverwendung: Klage um Offenlegung abgewiesen

Der WDR müsse Bürgern nach einer Entscheidung des Kölner Verwal­tungs­ge­richts vom Donnerstag keine weitrei­chende Auskunft nach dem NRW-Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz erteilen, meldet der Evange­lische Presse­dienst. Damit sei die Klage des freien Journa­listen Marvin Oppong abgewiesen worden, der vom WDR wissen wolte, mit welchen Unter­nehmen der gebüh­ren­fi­nan­zierte Sender zusam­men­ar­beitet und in welchem Auftrags­vo­lumen. Das Gericht habe entschieden, öffentlich-recht­liche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwal­tungs­tä­tig­keiten aus. Deshalb sei das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz hier nicht anwendbar. Ob der Rechts­streit in die Instanzen geht, sei am Donnerstag unklar gewesen: Urteil: WDR fällt nicht unter das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz (frei zugänglich)