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Gericht begrenzt Abmahnkosten in Filesharing-Fall

„150 statt 1000 Euro für die Anwälte der Klage­seite“: Das Amtsge­richt Hamburg wolle in einem Filesharing-Fall die Anwalts­kosten senken, schreibt Ole Reißmann bei Spiegel online. Setze sich diese Rechts­auf­fassung durch, könne das die lukrative Abmahn­in­dustrie ausbremsen: Illegales Filesharing: Amtsge­richt deckelt Abmahn­kosten auf 150 Euro (frei zugänglich)

Hierzu eine Meldung auf den Seiten des Instituts für Urheber- und Medien­recht: AG Hamburg: 150 Euro Anwalts­kosten für Raubko­pierer angemessen (frei zugänglich)