Allgemeines

Gesetzentwurf zum Urheberrecht bedroht den Mittelstand

Die Reform des Urheber­rechts bedrohe den Mittel­stand, schreiben Konstantin Wegner und Martin Diesbach in der Frank­furter Allge­meinen. Nach dem Gesetz­entwurf zur „verbes­serten Durch­setzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ solle zum Beispiel jeder Urheber und ausübende Künstler Anspruch auf eine Auskunft über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile haben. Das sei in allen Fällen, in denen Betei­li­gungs­ho­norare gezahlt werden, ohnehin der Fall. Bei komplexen Werken wie etwa Filmpro­duk­tionen mit teilweise 50 und mehr Urhebern und ausübenden Künstlern, würden dagegen etliche Mitwir­kende, die nicht zu den wesent­lichen Gewerken gehören, pauschal vergütet. Müsste die Produk­ti­ons­firma künftig auf Verlangen allen Betei­ligten eine Auskunft erteilen, wäre dies gerade für mittel­stän­dische Produk­ti­ons­ge­sell­schaften ein existenz­be­dro­hender Aufwand, zumal die Auskunft von jedem Berech­tigten einmal jährlich verlangt werden könne. Schließlich sei nicht nur der Produzent als Vertrags­partner auskunfts­pflichtig, sondern auch jeder weitere in der Verwer­tungs­kette, also auch Filmver­leiher, Fernseh­sender oder DVD-Verwerter. Damit verviel­fache sich der Aufwand; auch bei Produk­tionen, bei denen die Urheber und Leistungs­schutz­be­rech­tigten wegen des geringen Erfolgs nie mit Zusatz­zah­lungen rechnen können: „Zu hoffen bleibt daher, dass der Entwurf im Laufe des Gesetz­ge­bungs­ver­fahrens noch einem Realitäts-Check unter­zogen wird“ – Ein Bürokra­tie­monster (FAZ, 9.12.2015, S. 16 – Wirtschaft)