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Gesetzentwurf zur Nutzung verwaister Werke

Die Regierung wolle das Urheber­rechts­gesetz ändern, um die Veröf­fent­li­chung von Werken zu ermög­lichen, deren Rechts­in­haber unbekannt sind, meldet der Infor­ma­ti­ons­dienst Heute im Bundestag. Nach einem Gesetz­entwurf (17/13423) solle es vor allem Biblio­theken, Archiven und öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten gestattet werden, sogenannte „verwaiste Werke“ zu digita­li­sieren und online zu stellen, „damit sie nicht dem kultu­rellen Erbe verloren gehen“: Neure­gelung zur Nutzung verwaister und vergrif­fener Werke (frei zugänglich)