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GEZ-Gebühr auf PC unzulässig

Das Image der Gebüh­ren­ein­zugs­zen­trale (GEZ) in Köln könnte wohl kaum schlechter sein, schreibt Caspar Busse in der Süddeut­schen Zeitung. Immer wieder gebe es scheuß­liche Geschichten über angeblich zwielichtige Praktiken der GEZ-Eintreiber. Jetzt habe es eine empfind­liche Schlappe für die Gebüh­ren­ein­treiber  gegeben. Ein Anwalt hatte geklagt, weil er für seinen beruflich  genutzten PC Rundfunk­ge­bühren zahlen sollte. Das Verwal­tungs­ge­richt Koblenz hat geurteilt, dass für beruflich genutzte Computer keine Rundfunk­gebühr gezahlt werden muss. Das Urteil, das an diesem Dienstag veröf­fent­licht wurde und gegen das noch Berufung eingelegt werden kann, habe laut Verwal­tungs­richter Christoph Gietzen durchaus grund­sätz­liche Bedeutung: „Das Recht auf freie Infor­mation“ (frei zugänglich)