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Gutachten: Rechnungshöfe dürfen Finanzen von Öffentlich-Rechtlichen durchleuchten

ARD und ZDF müssen den Rechnungs­höfen gestatten, ihre Finanzen komplett zu durch­leuchten, schreibt Jens Twiehaus bei turi2. Das habe ein Gutachten aus dem wissen­schaft­lichen Dienst des Bundes­tages festge­stellt, das auch für private Töchter wie etwa die WDR Media­group gelte, die zuletzt durch die üppige Abfindung für Thomas Gottschalk aufge­fallen sei. FAZ-Redakteur Michael Hanfeld liste auf, bei welchen Rechnungshof-Prüfungen zuletzt richtig unange­nehme Details ans Licht kamen: ARD und ZDF müssen Rechnungs­höfen Einsicht gewähren (frei zugänglich)

Den öffentlich-recht­lichen Sendern missfalle, dass die Rechnungshöfe auf ihre Kosten schauen, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. Ein Gutachten aus dem Bundestag sage jetzt: „Es muss aber sein.“ An Beispielen für Verschwendung herrsche kein Mangel. Vor ungefähr zehn Jahren habe ein Referats­leiter des Rechnungs­hofes Rheinland-Pfalz einmal einen sehr lustigen Bericht geschrieben und ins Internet gestellt: „Planung und Abwicklung von Rundfunk­prü­fungen“ laute der Titel des Stücks, in dem Hans-Peter Rottmann beschreibe, wie das so ist, wenn man die Finanzen öffentlich-recht­licher Sender wie die des SWR oder des ZDF prüfen will: Drum prüfe, wo das Geld verschwindet (FAZ vom 26.6.2015, S. 15 – Medien)

Auf den Seiten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz: Planung und Abwicklung von Rundfunk­prü­fungen (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)