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GVU präsentiert „Leitfaden zum Filmschutz“

Die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen (GVU) präsen­tierte auf ihrem Branchen­forum „Prävention und Aufklärung“ erstmalig den druck­fri­schen Leitfaden „Filmschutz vor und bei Kinostart“, berichtet Filmecho|Filmwoche gestern. Im Inhalt infor­mierten die drei Heraus­geber GVU, der öster­rei­chische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Video­branche (VAP) sowie der Schwei­ze­ri­schen Verei­nigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) unter dem Namen „DACH“ über Techno­logien und Verfahren zum weiter verbes­serten Schutz audio­vi­su­eller Werke: „Leitfaden zum Filmschutz“ (frei zugänglich)

Die Presse­mit­teilung der GVU im Wortlaut:

Kompakt, konkret, konstruktiv: DACH-Leitfaden zum Filmschutz jetzt erschienen

Deutsch­spra­chige Anti-Piraterie-Organi­sa­tionen GVU, VAP und SAFE veröf­fent­lichen gebün­delte Infor­ma­tionen zur Sicherung von Filmkopien

Hamburg, 05. Juni 2008. Heute präsen­tiert die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen e.V. (GVU) auf ihrem Branchen­forum „Prävention und Aufklärung“ erstmalig den druck­fri­schen Leitfaden „Filmschutz vor und bei Kinostart“. Im Inhalt infor­mieren die drei Heraus­geber GVU, der öster­rei­chische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Video­branche (VAP) sowie der Schwei­ze­ri­schen Verei­nigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) unter dem Namen „DACH“ über Techno­logien und Verfahren zum weiter verbes­serten Schutz audio­vi­su­eller Werke.

Gerade vor Kinostart und bei Beginn der legalen Auswertung sind die Risiken für Filmpi­ra­terie besonders hoch. Größte Gewinne erzielen die Täter mit Kopien in bester Qualität zu diesem frühen Zeitpunkt. Dabei finden vor allem die ersten Versionen erfolg­ver­spre­chender Werke reißenden Absatz auf dem illegalen Markt. Daher muss die Filmbranche den unerlaubten Zugriff auf wertvolles Filmma­terial bereits vor der offizi­ellen Veröf­fent­li­chung verhindern. Der Leitfaden „Filmschutz vor und bei Kinostart“ richtet sich an alle Betei­ligten dieser Phase: Produ­zenten, Verleiher, Dienst­leister, Juroren für Filmpreise, Stellen der Förder­insti­tu­tionen, Gremien des Jugend­schutzes und der Prädi­ka­ti­sierung sowie Kinobe­treiber.

Unter Berück­sich­tigung unter­schied­licher Inter­es­sen­lagen werden in drei separaten Abschnitten Produktion, Verteilung und Vorführung der ersten Origi­nal­werke beobachtet. Dabei analy­sieren die Verfasser schritt­weise Risiken illegaler Verwertung und geben jeweils Empfeh­lungen für geeignete Gegen­maß­nahmen. So infor­miert das erste Kapitel „Sicher­heits­tech­no­logien“ über Einsatz­mög­lich­keiten von Wasser­zeichen und Kopier­schutz­tech­no­logien, gibt Empfeh­lungen für eine sichere Verpa­ckung und unter­richtet über Streaming-Verfahren als Ersatz für physische Filmkopien. Im zweiten Teil geben die Heraus­geber Tipps für eine wirksame Zugriffs­kon­trolle bei Versand, Empfang und Lagerung von Screenern.

Filmsi­cherheit im Kino ist Gegen­stand des dritten Abschnitts. Dort finden Leser Hinweise auf erprobte Rahmen­be­din­gungen zu mehr Schutz vor Kinofilm­dieb­stahl und den sicheren Einsatz von Techno­logien. Indizien für Aufnah­me­ver­suche werden ebenso benannt wie Handlungs­emp­feh­lungen bei illegalen Mitschnitt­ver­suchen. Als zusätz­lichen Service enthält der Leitfaden ein Dienst­leister- und Techno­logien-Verzeichnis sowie Best-Practice-Beispiele als Vorlagen für den eigenen Gebrauch.

Christian Sommer, Vorstands­vor­sit­zender der GVU, kommen­tiert die Veröf­fent­li­chung: „Bislang mussten Rechte­inhaber sämtliche Infor­ma­tionen zum aktiven Schutz Ihrer Werke aus den unter­schied­lichsten Quellen zusam­men­suchen. Eine umfas­sende Aufstellung inein­an­der­grei­fender Maßnahmen lag bis heute nicht vor. Diese Lücke haben wir nun mit dem Leitfaden geschlossen.“ Mit diesem Service-Angebot, führt Sommer weiter aus, wolle man die Filmbranche ein Werkzeug an die Hand geben, welches übersichtlich und kompri­miert einen Überblick über verschiedene Handlungs­mög­lich­keiten biete. Dabei stelle der Leitfaden den Anfang einer Reihe solcher Kompendien dar, die laufend ergänzt und aktua­li­siert werden sollen.

Inter­es­senten aus der Filmwirt­schaft können die Veröf­fent­li­chung unter leitfaden@gvu.de bestellen. Unter der gleichen Adresse nimmt die GVU auch gern Anregungen aus den betei­ligten Branchen entgegen.

Über die GVU:
Die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen e.V. (GVU) ist eine von den Unter­nehmen und Verbänden der Film- und Unter­hal­tungs­software-Wirtschaft getragene Organi­sation. Ihre Aufgabe besteht in der Aufde­ckung von Verstößen gegen die Urheber­rechte ihrer Mitglieder und die Mitteilung dieser Verstöße an die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden. Darüber hinaus unter­stützt die GVU die Dienst­stellen der Straf­ver­fol­gungs­be­hörden bei der Durch­führung von Straf­ver­fahren sowohl in recht­licher als auch in techni­scher Hinsicht. Die GVU leistet Aufklä­rungs­arbeit durch Seminare und Vorträge bei Behörden, Schulen und gesetz­ge­benden Körper­schaften sowie durch die Unter­richtung der Öffent­lichkeit über den Inhalt und die Ergeb­nisse ihrer Arbeit und urheber­recht­liche Problem­stel­lungen.

Über DACH:
DACH ist ein Zusam­men­schluss der Anti-Piraterie-Organi­sa­tionen Deutsch­lands, Öster­reichs und der Schweiz. Unter dem Namen DACH infor­mieren die deutsche Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen e.V. (GVU), der öster­rei­chische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Video­branche (VAP) sowie die Schwei­ze­rische Verei­nigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) Unter­nehmen und Verbände der Film- und Unter­hal­tungs­software-Wirtschaft über Themen rund um den Schutz audio­vi­su­eller Werke. Im Fokus der Arbeit von DACH stehen Service­an­gebote für die genannten Branchen. In Ergänzung zur Kernaufgabe der drei Organi­sa­tionen – recht­liche Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen – bündelt und publi­ziert DACH Kennt­nisse und Infor­ma­tionen zu Sicher­heits-Techno­logien, -Dienst­leistern und Best Practice. DACH soll die Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen dort unter­stützen, wo Unter­nehmen aus der Branche selbst Maßnahmen zum Schutz ihrer Produkte ergreifen können.