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Haften Plattformen wie YouTube für hochgeladenes – urheberrechtlich geschütztes – Material? Der EuGH muss entscheiden

Auf YouTube laden Nutzer immer wieder urheber­rechtlich geschütztes Material illegal hoch. Haftet dafür auch die Plattform? Über diese Frage sollte am Donnerstag der Bundes­ge­richtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Doch dieser gab den Fall zunächst an den Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) weiter, weil das Urheber­recht in der EU verein­heit­licht ist, und um verschiedene Fragen zum europäi­schen Recht vorab zu klären. Aus der Zeit: EuGH soll über YouTube-Haftung bei Urheber­rechts­ver­letzung entscheiden

(Frei zugänglich)