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Hieronymi: „Nicht der Ansicht, dass mit dem traditionellen Senderecht alle weiteren Nutzungsrechte abgedeckt sind“

Der WDR-Rundfunkrat spreche sich dafür aus, dass die Sieben-Tage-Regelung für Media­theken fallen soll, berichtet Blickpunkt:Film und bringt ein Interview mit der Rundfunkrats-Vorsit­zenden Ruth Hieronymi, die diese Forderung „mit konkreten Auflagen verbindet“. Auf die Frage, wie das Dilemma zwischen von den Produ­zenten kriti­sierten Finan­zie­rungs­lücken „selbst bei vollfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen“ und ausblei­bender Vergütung von Zusatz­ver­wer­tungen, „etwa via Media­theken,“ aufgelöst werden kann, antwortet sie, der WDR-Rundfunkrat habe sich immer für eine angemessene Vergütung von Urhebern und Produ­zenten einge­setzt. „Übrigens bezieht sich die Forderung nach angemes­sener Vergütung nicht nur auf nicht­li­neares Programm, sondern auch auf lineares. Und wir sind außerdem nicht der Ansicht, dass mit dem tradi­tio­nellen Sende­recht alle weiteren Nutzungs­rechte abgedeckt sind.“

Zum von den Produ­zenten vorge­schla­genen Lizenz­modell, bei dem die Rundfunk­an­stalten das Recht für eine bestimmte Anzahl an Ausstrah­lungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erwerben, sagt sie: „Wir fordern für lineare und nicht­li­neare Angebote eine faire und angemessene Vergütung der Urheber und Produ­zenten.“ Wie diese erfolge, möchte sie als Rundfunkrat nicht a priori festlegen. „Unsere Erwartung ist, dass die Sende­an­stalten in fairen Verhand­lungen einen für beide Seiten akzep­tablen Weg finden. Der WDR-Rundfunkrat hat diesbe­züglich in den letzten Jahren sehr viel Druck gemacht. Ich finde, man kann sehr wohl sagen, dass die Sende­an­stalten mit der Produ­zen­ten­al­lianz in den vergan­genen Jahren durchaus zu guten Ergeb­nissen gekommen sind – auch wenn noch nicht alle Gespräche abgeschlossen sind.

Die Verhand­lungen zu Vergütung von zusätz­lichen Nutzungs­formen seien schwierig für beide Seiten, so Hieronymi weiter: „Aber es wird über die entschei­denden Punkte gesprochen. Zum einen über die Erwei­terung der Vergü­tungs- und Verwer­tungs­re­gelung für teilfi­nan­zierte Produk­tionen. Auch über nonlineare Angebote – einschließlich Video-on-Demand – wird verhandelt. Dabei werden wir – auch das ist ein Beitrag, den wir leisten wollen – auf Ergeb­nisse drängen.“

„Produk­tionen stehen länger kostenlos in Media­theken, die Produ­zenten erhalten dafür keinen Ausgleich, gleich­zeitig wird die Weiter­ver­wertung etwa auf DVD durch die langen Verweil­dauern in Media­theken immer unattrak­tiver“, stellt Blickpunkt:Film fest und fragt, was geschehen muss. Hieronymi: „Wir warnen davor, die bishe­rigen Fristen und damit den Rundfunk­staats­vertrag vorschnell zu öffnen, ohne die Frage der Vergütung von Produ­zenten und Urhebern, deren Geschäfts­mög­lich­keiten sich dadurch stark verändern, neu anzupassen.

Zur eigenen Rechte­ver­wertung beispiels­weise durch die WDR-Tochter WDR Media­group sagt Hieronymi schließlich, sie könne sich nicht nicht vorstellen und könne auch nicht sehen, dass „dass damit ein nennens­werter Beitrag zur Kofinan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks erbracht werden soll“: WDR-Rundfunkrat drängt Sender auf Lösung mit Produ­zenten