Skip to main content
News

hr-Intendant kritisiert Entwurf zum 12. RÄStV

Der Intendant des Hessi­schen Rundfunks, Dr. Helmut Reitze, habe in der heutigen Anhörung im Hessi­schen Landtag zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag (RÄStV) an die hessi­schen Abgeord­neten appel­liert, dem vorlie­genden Gesetz­entwurf in dieser Form nicht zuzustimmen, heißt es in einer Presse­er­klärung des Hessi­schen Rundfunks. „Durch alle Entwürfe des Gesetz­ent­wurfs zieht sich wie ein roter Faden das Bemühen, einen Schutzraum für Zeitungen und Zeitschriften zu schaffen. Das Gesetz erfüllt nur einen Zweck: es ist Konkur­renz­schutz für eine bestimmte Branche“, habe Reitze während der Anhörung im Hessi­schen Landtag erklärt.

Reitze meine, die Frage müsse umgekehrt gestellt werden: inwieweit die multi­me­dialen Angebote der Zeitungen und Verlage nicht schon längst Rundfunk ohne Lizenz seien. Nach einer vom BDZV veröf­fent­lichten Übersicht würden rund 400 Zeitungen Online­an­gebote mit Videos ins Netz stellen und böten damit „Fernsehen“ an: „Überre­gu­lierung verhindert Medien­ent­wicklung“ (frei zugänglich)