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Internet-Regelung des Rundfunkstaatsvertrags verfassungswidrig?

Am morgigen Donnerstag steht eine weitere Beratungs­runde der Medien­fach­leute der Staats­kanz­leien über den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag an, Anfang Juni werden abermals die Inten­danten der Sender vorstellig, bevor die Minis­ter­prä­si­denten zu ihrer Tagung am 12. Juni eine erste Beschluss­vorlage sehen wollen, schreibt Michael Hanfeld  in der Frank­furter Allge­meinen. Umstritten sei dabei vor allem, wie die Grenzen für die Online-Auftritte der Öffentlich-Recht­lichen zu ziehen sind. Dazu gebe es einen neuen Zwischen­stand, der, würde er endgültig, für ARD und ZDF ausge­sprochen günstig ausfiele. Nach Auffassung des Burda-Justi­tiars  Robert Schweizer verstoße die geplante Inter­net­re­gelung des Rundfunk­staats­ver­trags nicht nur gegen das Beihil­fe­recht der EU, sondern sei auch verfas­sungs­widrig: „Die Presse­freiheit, die sie meinen“ (frei zugänglich)

Bei Focus online heißt es, während sich die öffentlich-recht­lichen Medien nach derzei­tigem Stand der Verhand­lungen im Vorteil wähnen könnten und weiter auf ihren staat­lichen Bildungs­auftrag pochten, stellen Rechts­experten wie der Justitiar des Burda-Verlags (bei dem auch Focus erscheint), Prof. Robert Schweizer, den Neuentwurf des Rundfunk­staats­ver­trags generell infrage. Der Grundsatz, dass Teleme­di­en­an­gebote für ARD und ZDF grund­sätzlich zulässig sein sollen, sei in seiner bishe­rigen Form gar verfas­sungs­widrig: „Ist die freie Presse in Gefahr?“ (frei zugänglich)