Skip to main content
News

Jack Sparrows Synchronsprecher unterliegt in Rechtsstreit um Nachvergütung

Markus Off, der Synchron­sprecher von Johnny Depp im Block­buster „Fluch der Karibik“, sei im Rechts­streit um eine Nachver­gütung nach §§ 32 a Abs. 2, 79 Abs. 2 Satz 2 UrhG vor dem KG Berlin gegen Disney und Buena Vista unter­legen, meldet das Institut für Medien- und Urheber­recht. Das Nachver­gü­tungs­ver­langen beziehe sich auf die Erlöse der Beklagten aus der Kinover­wertung, der Video- und DVD-Vermarktung, der Vergabe von TV-Sende­li­zenzen und der Verwertung von TV-Sende­rechten. Die Vergütung des Klägers habe insgesamt gut 15.000 Euro betragen: KG Berlin: Synchron­sprecher von Johnny Depp unter­liegt im Streit um Nachver­gütung nach § 32 a UrhG – Revision angekündigt (frei zugänglich)

Hierzu ein ausführ­licher Artikel aus der Süddeut­schen Zeitung: Ein Mann kämpft für seine Stimme (frei zugänglich)