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Kabinett beschließt „kleine“ FFG-Novelle

Die Presse­mit­teilung des BKM im Wortlaut:

Kleine Novelle des Filmförderungsgesetzes soll Unterstützung des deutschen Kinofilms auch für die Zukunft sichern

Das Bundes­ka­binett hat heute einen Novel­lie­rungs­entwurf des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) beschlossen. Diese Novelle soll verfas­sungs­recht­lichen Bedenken des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts in Bezug auf die Bemes­sungs­kri­terien für die verschie­denen Einzahler der Abgabe zur Unter­stützung des deutschen Kinofilms bei der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) Rechnung tragen. In der Vergan­genheit fehlte es an einem gesetz­lichen Abgabe­maßstab für die Fernseh­ver­an­stalter. Nach einer Verstän­digung mit den Fernseh­an­bietern und den sie tragenden Bundes­ländern werden entspre­chende Abgabe­maß­stäbe nun gesetzlich verankert. Auf diese Weise soll die wirkungs­volle und nachhaltige Unter­stützung des Kinofilms in Deutschland durch die FFA weiter ermög­licht werden. Die Filmför­derung der FFA hatte in der Vergan­genheit entschei­denden Anteil an der Entstehung erfolg­reicher deutscher Filme. Der im letzten Jahr auf 27 Prozent gestiegene Markt­anteil deutscher Produk­tionen – der höchste Anteil aller Zeiten – dokumen­tiert deren Bedeutung auch für die Kinobe­treiber.

Fernseh­ver­an­stalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen waren auch bisher zu Zahlungen verpflichtet, die aber auf der Grundlage von Verträgen mit der FFA erfolgten. Die neue Regelung konkre­ti­siert somit die bereits bisher bestehende Verpflichtung zu Beiträgen an die FFA. Faktisch bestand auch in der Vergan­genheit bereits eine Abgaben­ge­rech­tigkeit zwischen den verschie­denen Gruppen, die Zahlungen nach dem FFG leisten. Durch die Novelle wird dies nun gesetzlich abgesi­chert.

Der neu geregelte Abgabe­maßstab der Fernseh­an­bieter orien­tiert sich an dem bereits bestehenden Abgabesatz der Kinobe­treiber. Es wird jedoch berück­sichtigt, dass die Fernseh­ver­an­stalter – im Unter­schied zu den Kinobe­treibern – keine unmit­telbare Förderung durch die FFA erhalten und zudem nur einen Teil ihrer Einnahmen mit Kinofilmen erzielen. Der Abgabe­maßstab bemisst sich daher am Anteil aller Kinofilme am Gesamt­pro­gramm. Wie bei den Abgaben der Kinobe­treiber und der Video­wirt­schaft ist es hierbei unerheblich, ob es sich um deutsche oder auslän­dische Kinofilme handelt.

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt hat in dem bisher fehlenden gesetz­lichen Abgabe­maßstab für Fernseh­ver­an­stalter eine Ungleich­be­handlung gegenüber den Kinobe­treibern und der Video­wirt­schaft gesehen. Für diese galt schon bisher eine gesetzlich bestimmte Abgaben­ver­pflichtung, gegen die mehrere Kinobe­treiber geklagt hatten. Mit der Geset­zes­no­velle wird den Bedenken des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts nun entsprochen. Das novel­lierte FFG soll noch vor der Sommer­pause 2010 verab­schiedet werden.

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten des BKM (frei zugänglich)