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Kartellamt lehnt Bundesliga-Sender ab

Das Bundes­kar­tellamt habe die geplante zentrale TV-Vermarktung der Fußball-Bundesliga für die Spiel­zeiten 2009/2010 bis 2011/2012 untersagt, meldet die Süddeutsche Zeitung. Das von der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorge­legte Modell genüge nicht den kartell­recht­lichen Anfor­de­rungen einer angemes­senen Verbraucher-Betei­ligung, habe der Präsident des Kartellamts, Bernhard Heitzer, am Donnerstag in Bonn gesagt. Die Wettbe­werbs­hüter sähen in der gemein­samen Rechte­ver­wertung der 36 Bundes­li­ga­vereine ein Kartell.

Mit der Entscheidung der Behörde, so die SZ weiter, drohe der Vertrag der DFL mit der Kirch-Tochter­firma Sirius über drei Milli­arden Euro zu platzen, die Grundlage für die Umsetzung dieses Vertrages sei entfallen: „Kartellamt lehnt Vermark­tungs­modell der DFL ab“ (frei zugänglich)

Schon vorher hatte Caspar Busse in der Süddeut­schen vermutet, dass das Kartellamt bei den Plänen von DFL und Sirius „offenbar“ nicht mitspiele: „Gescheitert“ (frei zugänglich, SZ vom 24.7.2008, Seite 15 – Medien)

Mit der Vermarktung der Bundesliga-Übertragung habe Leo Kirch „wieder groß heraus­kommen“ wollen, doch das Bundes­kar­tellamt habe ihm einen Strich durch Rechnung gemacht und das Modell abgelehnt, heißt es in den Financial Times Deutschland. Die Bundesliga müsse nun um sicher geglaubte Millionen bangen: „Kartellamt lässt Kirchs Traum platzen“ (frei zugänglich)

Die Presse­mit­teilung des Bundes­kar­tellamts im Wortlaut:

DFL Vermarktungsmodell zu TV-Übertragungsrechten genügt nicht den kartellrechtlichen Anforderungen

Das Bundes­kar­tellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) am gestrigen Mittwoch seine abschlie­ßende Einschätzung zum vorge­legten Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertra­gungs­rechte (2009 – 2015) mitge­teilt.

Bereits in der letzten Woche waren der DFL Mindest­an­for­de­rungen übermittelt worden, unter denen das Vermark­tungs­modell kartell­rechts­konform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundes­kar­tellamt am Dienstag letzte Änderungen ihres Vermark­tungs­mo­dells vor. Auch mit diesen Änderungen genügte das vorge­schlagene Modell nicht den kartell­recht­lichen Anfor­de­rungen einer angemes­senen Verbrau­cher­be­tei­ligung. Daher würde das Vermark­tungs­modell förmlich untersagt, wenn die DFL daran festhalten sollte.

Zur Begründung wird auf die Presse­mit­teilung des Bundes­kar­tellamts vom 17. Juli 2008 verwiesen: Zentral­ver­marktung: „DFL muss bei Verbrau­cher­be­tei­ligung nachbessern“ (frei zugänglich)

Zum Statement des Kartell­amts­prä­si­denten Dr. Heitzer: „Zentral­ver­marktung der Verwer­tungs­rechte der Fußball Bundesliga ab dem 1. Juli 2009“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)