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Kartellrechtsnovelle: „Wohl keine Sonderregelung“ für ARD und ZDF

Für die öffentlich-recht­lichen Sender werde es aller Voraus­sicht nach keine Ausnahme vom Kartell­verbot geben, schreibt Volker Nünning in der Medien­kor­re­spondenz. Die Regie­rungs­ko­alition von CSU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag wolle nach dem derzei­tigen Stand eine solche Sonder­re­gelung nicht in die vorge­sehene Novelle des Gesetzes gegen Wettbe­werbs­be­schrän­kungen (GWB) aufnehmen. Damit würde dann eine entspre­chende Forderung der Bundes­länder zurück­ge­wiesen. Das Bundes­kar­tellamt habe erklärt, eine Ausnahme von Kartell­verbot für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk sei sachlich nicht gerecht­fertigt: „Soweit die Anstalten im Rahmen ihres öffentlich-recht­lichen Auftrages tätig werden, wird ihre Tätigkeit durch die Kartell­auf­sicht nicht beschränkt. Nur wenn sie den öffentlich-recht­lichen Bereich verlassen und kommer­ziell tätig werden, müssen sie sich markt­konform verhalten und an den Regeln messen lassen, die auch für jedes andere Unter­nehmen gelten.“ – „Sachlich nicht gerecht­fertigt“ (frei zugänglich)

Auf den Seiten des deutschen Bundestag: Stellung­nahme des Bundes­kar­tellamts zum Regie­rungs­entwurf zur 9. GWB-Novelle (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)