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KEF-Vorsitzender: Der Rundfunkbeitrag könnte erhöht werden

Der Vorsit­zende der Kommission zur Ermittlung des Finanz­be­darfs der Rundfunk­an­stalten Heinz Fischer-Heidel­berger sagt in einem Interview mit Claudia Tieschky in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 6.3., Medien­seite), dass der Rundfunk­beitrag mit 1,70 EUR mehr pro Monat steigen werde ab 2021 "wenn es nicht sehr bald ein neues Rundfunk­gesetz gibt."

Er konsta­tiert, dass es "ein Riesen­zeit­problem" für Reformen am Auftrag und an der Struktur gäbe. Bis in knapp einem Jahr müsse die KEF einen neuen gesetz­lichen Auftrag kennen, um mit ihm für die anste­hende Beitrags­pe­riode ab 2021 zu planen. Fischer-Heidel­berger: "Ein verän­derter gesetz­licher Auftrag muss in einem Staats­vertrag geregelt und dann von allen Landes­par­la­menten gebilligt werden."

Zum Angriff auf die KEF, da diese als unabhängige Kommission ihre Kompe­tenzen überschritten hätte, da sie sich in das Programm einge­mischt habe äußert er: "Wir nehmen Kritik immer sehr ernst. Wir haben jedoch nie verlangt, dass am Programm gespart werden muss, sondern an den Kosten der Programm­her­stellung. Das ist schon ein Riesen­un­ter­schied. Da geht es schlicht um Kosten. Unser Auftrag ist einfach: Die KEF muss Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkeit betrachten."

Fischer-Heidel­berger weiter: "Die Anstalten sind gut beraten, nicht an den verfas­sungs­rechtlich starken Grund­festen einer staats­fernen und unabhän­gigen Ermittlung des Finanz­be­darfs zu rütteln. Die Alter­native wäre, dass der Staat festlegt, wie viel TV und Hörfunk kosten dürfen."

Am heutigen Dienstag (6.3.) kommen die Inten­danten der Öffentlich-Recht­lichen und die Rundfunk­län­der­kom­mission zusammen, um über weitere Sparmaß­nahmen sowie mögliche Verän­de­rungen am Auftrag zu beraten.  Der Rundfunk­beitrag könnte erhöht werden

(nicht frei zugänglich)

Anmerkung: Dr. Dagmar Gräfin Kerssen­brock, Rechts­an­wältin und Vorsit­zende des Verwal­tungsrats des NDR in pro media (Ausgabe März 2018, S. 5/6) stellte noch einmal die "beson­deren Aufga­ben­zu­wei­sungen" der KEF heraus und verteidigt die Programm­au­to­nomie der Rundfunk­an­stalten gegen die KEF.