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LfM-Chef Schneider: „Was kommt nach dem Rundfunkstaatsvertrag?“

In Zeiten der stetig wachsenden Bedeutung des Internets als Kommu­ni­ka­ti­ons­medium und Distri­bu­ti­onsweg für audio­vi­suelle Inhalte stoße die primär auf den Rundfunk ausge­richtete Regulierung an ihre Grenzen, heißt es im Vortext eines Vortrages des Direktors der Landes­an­stalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Norbert Schneider, der auf den Seiten der Funkkor­re­spondenz jetzt online zugänglich ist.

In dem Votrag „Medien­re­gu­lierung in der digitalen Welt: Was kommt nach dem Rundfunk­staats­vertrag?“ plädiere Schneider dafür, dass die Medien­re­gu­lierung sich auf „einige Eckpunkte“ verständigt, statt „ein sich weit verzwei­gendes Geset­zesnetz zu spinnen“. Zugleich halte der LfM-Direktor eine überge­ordnete gemeinsame Medien­an­stalt der Länder für notwendig, die Parole „Rundfunk ist Länder­sache!“ sei nicht mehr zeitgemäß.

Über die Frage, wer was im Internet machen darf, stritten sich Rundfunk­ver­an­stalter sowohl unter­ein­ander als auch mit den Verlegern und dem Gesetz­geber, so Schneider weiter. Im „Alarmismus dieser Ausein­an­der­setzung“ gehe unter, dass weit größere Akteure wie Google oder Microsoft längst dabei sind, an den alten Akteuren vorbei neue Infor­ma­ti­ons­im­perien aufzu­bauen. Und wenn die Streit­hähne es dann doch einmal merkten, fragten selbst die notori­schen Regulie­rungs­gegner unter ihnen „voller Erstaunen“, ob die das dürfen: „Offene See“ (frei zugänglich)