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Livestreams von Youtubern – Abwehr gegen Forderung nach Rundfunklizenz – Präzedenzfall?

Nach PietSmiet soll mit Gronkh der nächste erfolg­reiche deutsche Streamer eine Rundfunk­lizenz beantragen. Doch der wehrt sich – und erhält Zustimmung aus der Politik. Für die Landes­me­di­en­an­stalten seien die Voraus­set­zungen für Rundfunk bei diesen Webvideos erfüllt, da eine regel­mäßige Verbreitung, ein Sendeplan und eine gleich­zeitige Erreich­barkeit von mehr als 500 Personen erreicht werde. Ein Gegen­ar­gument des Youtubers sei, dass er als Privat­person nicht der richtige Adressat zur Beantragung einer Rundfunk­lizenz für die Landes­an­staltspost sei, sondern „wenn überhaupt“ der Server twitch. Denn der Youtuber sei nur der Produzent der Sendung, wie beim klassi­schen linearen Fernsehen auch.
Viele Streamer, so die Zeit weiter, seien der Ansicht, dass es keine zeitge­mäßen Gesetze für Livestreamer gäbe und das Rundfunk­gesetz veraltet sei. Die Landes­me­di­en­an­stalt selbst „wende nur geltendes Recht an“. Livestreaming: Post von der Anstalt

NRW-Politik: Die neue Regierung will das Medien­recht moder­ni­sieren

Die FAZ schreibt dazu, dass die neue, aus CDU und FDP gebildete, Landes­re­gierung den jetzigen Rundfunk­staats­vertrag für ein Relikt aus „analoger Zeit“ halte und wolle diesen refor­mieren. Medien­auf­sicht und Politik Kommen Youtuber doch ohne Rundfunk­lizenz aus?

(frei zugänglich)