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Malte Krückels: „Wertungswiderspruch: Die Anordnung von Kacheln auf virtuellen „Benutzeroberflächen“ soll von den Regelungen erfasst werden…

…die „Netflix-Taste“ auf Fernbe­die­nungen nicht, obwohl letztere eine erheblich größere Aufmerk­sam­keits-Steuerung zugunsten eines einzigen Anbieters bewirkt als eine virtuelle Benut­zer­ober­fläche mit einer Vielzahl von Kacheln.“ Malte Krückels, Staats­se­kretär für Medien und Bevoll­mäch­tigter beim Bund, Thüringer Staats­kanzlei. Mehrere Länder – darunter Thüringen – hatten und haben Bedenken gegen verschiedene Regelungs­an­sätze und die dahinter liegenden Vorstel­lungen von der Regulie­rungs­be­dürf­tigkeit der Online-Welt. Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren

(frei zugänglich / Der Beitrag ist eine Vorver­öf­fent­li­chung aus der promedia-Ausgabe 10/18.)