Skip to main content
News

Malu Dreyer hält eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags für angemessen

Die rheinland-pfälzische Minis­ter­prä­si­dentin Malu Dreyer (SPD) habe sich für eine Erhöhung der Rundfunk­ge­bühren ausge­sprochen. „Es ist schon klar, dass man – auch vor dem Hinter­grund der aktuellen Tarif­ab­schlüsse – mit einer moderaten Anpassung des Beitrags rechnen muss“, so die Vorsit­zende der Rundfunk­kom­mission in der Berliner Morgenpost. Zur Debatte über ein „index­ba­siertes Finanzierungsmodell“äußerte Dreyer weiter: „Wenn sich die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­ferenz im Grundsatz darauf verständigt, wird die Rundfunk­kom­mission die Details ausar­beiten.“

Malu Dreyer für „moderate Anpassung“ des Rundfunk­bei­trags

Axel Wintermeyer, CDU, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei in Hessen zur Profilschärfung

Der öffentlich-recht­liche Rundfunk soll nicht nur das anbieten dürfen, was der private Rundfunk übrig lasse, sonder müsse Im Gegenteil „auch im Vergleich zu privaten Anbietern auch bei linearen Programmen konkur­renz­fähig bleiben“. Winter­meyer weiter bei medienpolitik.net: „Über solche linearen Programme muss der öffentlich-recht­liche Rundfunk auch in Zukunft autonom entscheiden können. Deshalb darf der aufwändige Drei-Stufen-Test auch nicht auf einen Teil der linearen Fernseh­pro­gramme erstreckt werden.“

„Wir sind hier nicht auf dem Basar“

Heike Raab zum Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender: Keine Reduktion des Angebots auf bestimmte Teilbereiche

Im Interview mit Heike Raab, SPD, Staats­se­kre­tärin, Bevoll­mäch­tigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales äußert diesem dass weitere Einspar­an­stren­gungen und Optimie­rungen erfor­derlich seien – auch über 2021 hinaus. Zur Profil­schärfung des Programm­auf­trags äußert die Staats­se­kre­tärin: „ARD, ZDF und Deutsch­land­radio sollen ein Angebot hervor­bringen, das nicht markt­wirt­schaft­lichen Anreizen folgt, sondern zu einer inhalt­lichen Vielfalt beiträgt, die allein über den freien Markt nicht gewähr­leistet werden kann. Gemeint ist damit aller­dings keine Reduktion des Angebots auf bestimmte Teilbe­reiche (z.B. Infor­mation, Bildung, Kultur). Vielmehr wollen wir den beson­deren öffentlich-recht­lichen Gestal­tungs­an­spruch in allen Genres betonen.“ Bei Medienpolitik.net:

„Keine grund­sätz­liche Reduktion des Angebots“


Bayerische Staats­zeitung
: Mit einem Beitrag von Prof. Dr. Johannes Kreile, Juris­ti­scher Berater der Produ­zen­ten­al­lianz

Erhöhung des Rundfunk­bei­trags: Ist eine Anpassung notwendig?

(Alle frei zugänglich)