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Medien- und Kommunikationsbericht 2018: „FDP fordert Änderung des Wettbewerbs- und Medienkonzentrationsrechts“

Im Interview mit Helmut Hartung auf medienpolitik.net äußert sich der medien­po­li­tische Sprecher der FDP-Bundes­tags­fraktion Thomas Hacker über den Medien- und Kommu­ni­ka­ti­ons­be­richt der Bundes­re­gierung 2018. Im Bericht wie auch „in den aktuellen Diskus­sionen um einen neuen Rundfunk- und Medien­staats­vertrag“ sei ein Thema „unter­re­prä­sen­tiert: Die Frage nach dem Wettbe­werbs- und Kartell- bezie­hungs­weise Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht.“ Um auf gobal agierende Medien­un­ter­nehmen “adäquat zu reagieren, sowohl normativ als auch unter­neh­me­risch, da fehlen allen Betei­ligten bislang die notwen­digen Antworten“. Auf den Vorschlag zu einem Medien­in­no­va­ti­onsfond hin sagt Hacker, dass „die Idee …einen Schritt in die richtige Richtung“ darstellen könne, er aber „diese Lösung nicht bevor­zugen würde“. Der Vorschlag setze „jedoch bei der richtigen Frage an. Wir müssen uns fragen, was für eine Medien­ordnung wir uns wünschen und was für eine Medien­ordnung – auch und gerade in Bezug auf den öffentlich-recht­lichen Rundfunk wir uns leisten können und leisten wollen. Was sind die Inhalte, die zwingend an die Frau und den Mann gebracht werden müssen?“ Auf die Frage hin, ob sich der Bund mit dem Bericht und seinen Positionen, „die Kernkom­petenz der Länder“ begeben würde, ist Hartungs Ansicht, dass man angesichts der „Globa­li­sierung, einer Verschiebung des Medien­marktes sowie der Medien­ordnung“ zwar „grenz­über­schrei­tende Techno­logien“ verwende, jedoch „dann im Kern an der förde­ralen Struktur verhaftet bleiben“ würde. Zudem sei das „System der Einstim­migkeit von Staats­ver­trägen“ angesichts einiger Reaktionen der AfD als „fragil“ zu betrachten. Inter­na­tionale Global-Player verändern unsere Medien­land­schaft nachhaltig

(frei zugänglich/ vom 22.1.2019)