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#MeToo-Debatte: Dagmar Reim / Fälle nicht nur beim WDR / …juristisch betrachtet

Frühere RBB-Inten­dantin Dagmar Reim zu #MeToo..
..„Es ist offen­sichtlich nicht einfach, das Richtige zu tun, schließlich hat der Sender auch eine Pflicht, sich dem Angeschul­digten gegenüber korrekt zu verhalten“
Dagmar Reim war die erste Frau an der Spitze eines öffentlich-recht­lichen Senders. Die Debatte um sexuelle Beläs­tigung habe sie aufge­wühlt. Mit DWDL.de sprach die frühere RBB-Inten­dantin über die die Angst der Opfer, die schwierige Aufklärung und einen Fall im eigenen Haus.Dagmar Reim: "Es gehört viel Mut dazu, nicht zu schweigen"
(frei zugänglich)

Fälle sexueller Beläs­tigung nicht nur beim WDR
Das Magazin "journalist" habe eine Umfrage bei mehreren Rundfunk­an­stalten und Medien­gruppen durch­ge­führt. Diese habe ergeben: Mehrere Fälle von sexueller Beläs­tigung in den eigenen Häusern sind dort bekannt. Digitalfernsehen.de:

Fälle sexueller Beläs­tigung nicht nur beim WDR

(Frei zugänglich)

MeToo-Debatte …juris­tisch betrachtet
In der Frank­furter Allge­meinen Sonntags­zeitung schreibt Corinna Burdas, dass die nun erfolgte An­kla­ge ge­gen den Filmpro­du­zenten Har­vey Wein­stein „ein ent­schei­den­der Mo­ment in der welt­wei­ten #Me­too-De­bat­te" , „schließ­lich liegt ihr Ur­sprung in den Vor­wür­fen ge­gen die­sen Mann.“ Aber würde man die Angele­genheit juris­tisch betrachten, ­so läge die Sache ­­da­ge­gen an­ders, und auch das könne man beim Fall Har­vey Wein­steins ex­em­pla­risch erkennen. Im Artikel: #Metoo, die Moral und das Recht (FAS, Nr. 22 vom 3.6., S. 22)

(nicht frei zugänglich)