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Mindestlohn für Praktika ab drei Monaten beschlossen

Ab Januar 2015 solle der gesetz­liche Mindest­stun­denlohn in Deutschland 8,50 Euro betragen, einem entspre­chenden Entwurf zum sogenannten Tarif­au­to­no­mie­stär­kungs­gesetz, der auch einige Ausnah­me­re­ge­lungen vorsieht, hätten die Mitglieder des Deutschen Bundestags heute bei fünf Gegen­stimmen mit großer Mehrheit zugestimmt, meldet Blickpunkt:Film. Im Vorfeld der Entscheidung hatte die Produ­zen­ten­al­lianz gefordert, dass bis zu sechs­mo­natige Praktika in der Film- und Fernseh­wirt­schaft von der Mindest­lohn­re­gelung ausge­nommen werden, und damit „heftige Kritik geerntet“. Auch die AG DOK habe sich für eine sechs­mo­natige Ausnah­me­re­gelung einge­setzt. Zum heutigen Bundes­tags­be­schluss habe der Gesamt­vor­stands­vor­sit­zende der Produ­zen­ten­al­lianz, Alexander Thies, erklärt: „Zwar ist die Verlän­gerung von sechs Wochen auf drei Monate ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Regelung geht weiterhin an der Realität der deutschen Film- und Fernseh­pro­duktion vorbei“: Breite Mehrheit für gesetz­lichen Mindestlohn