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Ministerpräsidenten einigen sich auf 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Auf ihrem Treffen in Dresden hätten sich die Minis­ter­prä­si­denten der Länder auf den Text des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags geeinigt, der in erster Linie die Telemedien-Angebote öffentlich-recht­licher Rundfunk­an­stalten insbe­sondere im Internet regeln soll, berichtet das Institut für Urheber- und Medien­recht: „Minis­ter­prä­si­denten einigen sich auf 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag“ (frei zugänglich)

Der ARD-Vorsit­zende Fritz Raff habe den Beschluss einen „Kompromiss, mit dem wir leben müssen“ genannt, meldet tagesschau.de. Dass alle Telemedien nachträglich einen Drei-Stufen-Test durch­laufen müssten, werde die Gremien „mit erheb­lichem Verwal­tungs­aufwand und die Landes­rund­funk­an­stalten mit enormen Kosten belasten“. Grund­sätzlich positiv ist für Raff, dass Unter­haltung als Auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks und Teil der Grund­ver­sorgung auch im Internet nicht mehr in Frage steht. ZDF-Intendant Markus Schächter habe kriti­siert, dass die Position der Zeitungs­ver­leger weitgehend übernommen worden sei. Deren Lob für den neuen Rundfunk­staats­vertrag zeige, dass sich deren Lobby­isten in vielen Punkten hätten durch­setzen konnten: „Länder­chefs billigen Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag“ (frei zugänglich)

Nach der Verab­schiedung der neuen Regeln für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk in Deutschland bereite die EU-Kommission ein ähnliches Regelwerk für ganz Europa vor, schreiben Lutz Knappmann und Reinhard Hönighaus in den Financial Times Deutschland. Den deutschen Privat­sendern und Verlegern seien die Auflagen für die Öffentlich-Recht­lichen noch immer zu lasch: „Dossier Rundfunk­vertrag als EU-Vorlage“ (frei zugänglich)