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Ministerpräsidenten haben sich auf den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigt

Auf der Jahres­kon­ferenz (18. bis 20.10.2017) der Minis­ter­prä­si­denten der Bundes­länder wurde eine Verstän­digung auf den 21. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag erzielt. Insbe­sondere zwei Punkte beinhalte die Novelle, berichtet medienkorrespondenz.de: "Zum einen auf die Umsetzung der EU-Daten­schutz­grund­ver­ordnung mit einer Erneuerung des sogenannten Medien­pri­vilegs. Zum anderen geht es darum, den öffentlich-recht­lichen Sendern eine engere Koope­ration unter­ein­ander zu ermög­lichen, ohne dass sie dabei wettbe­werbs­recht­liche Risiken eingehen." Vorge­sehen sei, dass der Vertrag am 25. Mai 2018 in Kraft trete.

Nicht im Änderungs­vertrag enthalten sei die Reform des Teleme­di­en­auf­trags der öffentlich-recht­lichen Sender. Eine Einigung konnte dazu nicht erzielt werden. Der Teleme­di­en­auftrag werde nun im 22. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag zu regeln  sein. Festgelegt habe man laut dem Protokoll der Jahres­kon­ferenz dazu: „Die Verweil­dauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (Sieben-Tage-Regelung) sollen aufkom­mens­neutral zeitgemäß ausge­dehnt und die Regelung zum Verbot presse­ähn­licher Angebote weiter konkre­ti­siert werden.“ Die nächste Konferenz, die sich mit dem Teleme­di­en­auftrag befassen wird ist für den 1. Februar 2018 angesetzt. Einigung auf Änderung des Rundfunk­staats­ver­trags

(Frei zugänglich)