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Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Filmförderungsgesetz: „Filmförderung nach dem FFG ist schlicht unverzichtbar“

Berlin, 1. Oktober 2013 – Am 8. Oktober verhandelt das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe über die Klagen einzelner Kinobe­treiber gegen das Filmför­de­rungs­gesetz (FFG) und über dessen Verfas­sungs­mä­ßigkeit. „Damit steht die Bundes­film­för­derung auf dem Spiel – ohne diese Filmför­derung gäbe es jedoch praktisch keine deutschen Filme“, warnt Alexander Thies, Vorsit­zender des Gesamt­vor­stands der Produ­zen­ten­al­lianz. „Erst das Zusam­men­spiel der Förde­rungen auf Länder­ebene mit der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) schafft die Grundlage sowohl für die Filmkultur als auch für die Filmwirt­schaft in Deutschland – und beide Aspekte sind untrennbar mitein­ander verbunden.“

Die Filmför­derung nach dem FFG macht ca. 15 % der insgesamt in Deutschland gewährten Produk­ti­ons­för­derung aus (im Jahr 2011 laut der Produ­zen­ten­studie knapp 30 Mio. Euro). Entfiele dieser Finan­zie­rungs­bau­stein, könnten die Produk­ti­ons­un­ter­nehmen die entste­hende Finan­zie­rungs­lücke nicht ander­weitig decken. Die FFG-Förderung nimmt auch unter den anderen deutschen Förder­instru­menten eine Sonder­stellung ein: Die Förder­mittel, die von der FFA bereit­ge­stellt werden, können im Gegensatz zu denen der Länder­för­de­rungen bundesweit und sogar inter­na­tional einge­setzt werden, sie sind damit auch für die Ermög­li­chung inter­na­tio­naler Kopro­duk­tionen von entschei­dender Bedeutung, die praktisch zum Erliegen kämen, wenn die Filmför­derung in Deutschland ausschließlich durch regional gebundene Länder­för­de­rungen erfolgen würden.

Eine weitere Sonder­stellung nimmt die Filmför­derung nach dem FFG ein, weil sie nicht durch Steuer­mittel finan­ziert wird, sondern durch die Filmabgabe, die gemein­schaftlich von allen Markt­teil­nehmern – Kinos, Video­theken, Fernseh­sendern, Verleihern und Produ­zenten – aufge­bracht wird. Auch die Tochter­firmen der U.S.-Majors tragen die FFA seit Jahrzehnten mit. Und nach dem FFG werden nicht nur Produk­tionen gefördert, sondern unter anderem auch die Kinos selbst – auch die der Kläger. Allein die FFA-Kinoin­ves­ti­ti­ons­för­derung betrug 2012 über 12 Mio. Euro.

„Die Filmför­derung nach dem FFG ist nicht nur für die Produ­zenten in Deutschland essen­ziell, sondern auch für alle unsere Partner wie Autoren, Regis­seure, Kompo­nisten, Schau­spieler und Filmschaf­fende“, so Alexander Thies weiter, „und natürlich ist es auch für das Kinopu­blikum von großer Bedeutung: Allein im ersten Halbjahr 2013 hatten deutsche Filme 16,8 Mio. Besucher. Ohne die Filmför­derung nach dem FFG würde ein großer Teil der deutschen Kinofilm­pro­duktion nicht mehr statt­finden. Sie ist schlicht unver­zichtbar.“

„Inter­es­san­ter­weise wird das FFG auch von der ganz überwie­genden Mehrheit der Kinobe­treiber in Deutschland mit Überzeugung mitge­tragen“, merkt Uli Aselmann, Vorsit­zender der Kino-Sektion der Produ­zen­ten­al­lianz, an: „Bei den Klägern soll es sich ja um Kinoketten handeln, die im Besitz inter­na­tio­naler Finanz­in­ves­toren sind. Es wäre schon sehr bitter, wenn allein auf Profit­ma­xi­mierung ausge­richtete auslän­dische Konzerne mit ihrer Klage beim höchsten deutschen Gericht durch­kommen würden und damit die deutsche Filmwirt­schaft und Filmkultur elementar beschä­digen, wenn nicht sogar zerstören würden.“

Zur Stellung­nahme der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen e.V. zu den Verfas­sungs­be­schwerden 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint ca 220 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumen­tation.