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Neue Wendung im Streit um die Rundfunkgebühr: Zwei Kläger würden den Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof ablehnen.

Der Verfas­sungs­richter Ferdinand Kirchhof ist mit dem Kronzeugen des öffentlich-recht­lichen Rundfunks verwandt: „Paul Kirchhof, selbst ehema­liger Bundes­ver­fas­sungs­richter, gilt quasi als Autor der Gebüh­ren­reform. Die Kläger wollen nicht hinnehmen, dass nun ausge­rechnet ein Richter mitent­scheiden soll, der Paul Kirchhof sehr nahe steht: Sein Bruder.“ „Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt selbst antwortete, es sei die Berufung eines Vertreters möglich, falls das Gericht einem Befan­gen­heits­antrag stattgebe. Ein Entschei­dungs­termin sei aber nicht absehbar“ Gegner der Rundfunk­gebühr lehnen Verfas­sungs­richter wegen Befan­genheit ab
(Frei zugänglich auf Handelsblatt.de)