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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten

Als Teil des am 1. Oktober in Kraft getre­tenen neuen Rundfunk­staats­ver­trags sei auch ein novel­lierter Jugend­me­di­en­schutz-Staats­vertrag gültig geworden, berichtet die Medien­kor­re­spondenz. Die Erarbeitung des neuen Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trags habe sich als enorm schwie­riger Prozess gestaltet, nachdem 2010 ein erster Novel­lie­rungs­versuch gescheitert war. Im Kern sei es um die Anpassung des Jugend­schutzes an die digitale mediale Entwicklung gegangen, insbe­sondere um die Frage, wie die entspre­chenden Bestim­mungen auch auf den Bereich des Internet angewandt werden könnten. Den neuen Jugend­me­di­en­schutz-Staats­vertrag beschreibt in einem Gastbeitrag aus seiner Sicht der Geschäfts­führer der Freiwil­ligen Selbst­kon­trolle Fernsehen (FSF), Joachim von Gottberg: In der Födera­lismus-Falle (frei zugänglich)