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Neuer Rundfunkstaatsvertrag in Kraft

Am 1. September ist der 10. Rundfunk­staats­vertrag planmäßig in Kraft getreten, meldet die Funkkor­re­spondenz.  Die Länder-Regie­rungs­chefs hätten sich Mitte Oktober vorigen Jahres über den Inhalt des Staats­ver­trags geeinigt und am 19. Dezember 2007 unter­zeichnet.

Durch den 10. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag gebe es in zwei Bereichen größere Änderungen. Zum einen gehe es um die Aufsicht über den privaten Rundfunk durch die Landes­me­di­en­an­stalten; zum anderen reguliere der neue Staats­vertrag die Verbreitung von Rundfunk­pro­grammen über alle techni­schen Platt­formen. Darüber hinaus schreibe der überar­beitete Staats­vertrag vor, dass Gewinn­spiele im Fernsehen und Radio trans­parent sein müssen und nicht irreführen dürfen. Die Landes­me­di­en­an­stalten können Verstöße bei privaten Rundfunk­ver­an­staltern mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro ahnden: „Neuer Rundfunk­staats­vertrag seit 1. September in Kraft“