Am 1. September ist der 10. Rundfunkstaatsvertrag planmäßig in Kraft getreten, meldet die Funkkorrespondenz. Die Länder-Regierungschefs hätten sich Mitte Oktober vorigen Jahres über den Inhalt des Staatsvertrags geeinigt und am 19. Dezember 2007 unterzeichnet.
Durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gebe es in zwei Bereichen größere Änderungen. Zum einen gehe es um die Aufsicht über den privaten Rundfunk durch die Landesmedienanstalten; zum anderen reguliere der neue Staatsvertrag die Verbreitung von Rundfunkprogrammen über alle technischen Plattformen. Darüber hinaus schreibe der überarbeitete Staatsvertrag vor, dass Gewinnspiele im Fernsehen und Radio transparent sein müssen und nicht irreführen dürfen. Die Landesmedienanstalten können Verstöße bei privaten Rundfunkveranstaltern mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro ahnden: „Neuer Rundfunkstaatsvertrag seit 1. September in Kraft“