„Die Plattformen müssten keine Filter einsetzen, wenn sie mit den Rechteinhabern Lizenzen abschlössen.“Am Mittwoch stimmt das Europaparlament über die Reform des Urheberrechts ab. Vorausgegangen sei eine Lobbyistenschlacht wie selten zuvor. Dabei gehe es vor allem darum, so Helga Trüpel von der Grünen-Fraktion, dass die Plattformen mit den Rechteinhabern Lizenzen abschlössen, weil ihr Angebot „ansonsten schlicht zu langweilig“ werden würde, Filter seien daher nicht notwendig. „Es gehe allein darum, Augenhöhe zwischen Kreativen und Plattformen herzustellen, damit diese eine Chance hätten, anders als bei der aktuellen Vereinbarung zwischen Youtube und der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema, faire Lizenzen auszuhandeln.“
Im Frankfurter-Allgemeine-Zeitung-Artikel heißt es weiter: „Entweder scheitert die Richtlinie im Plenum, dann gehen die Beratungen auf Ausschussebene weiter. Oder das Parlament nimmt Verhandlungen mit dem Ministerrat, dem Gremium der Staaten, auf. Erst wenn sich beide Institutionen auf eine Linie geeinigt haben, können die Regeln in Kraft treten.“ Das Ende der Kreativbranche oder des Internets?
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Jan Nicolaus Ullrich, Syndikusanwalt und stellvertretender Leiter Recht und Regulierung bei der VG Media in einem Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 11.9.2018, Medienteil) Demokratie braucht Urheberrecht
Zwei Auszüge:
„Große Intermediäre unterspülen mit ihren Geschäftsmodellen die genannten demokratischen Grundpfeiler weiter insofern, als sie ohne Leistung einer Vergütung massenhaft fremde, Gemeinsinn, Allgemein- und Alltagsbildung stiftende Leistungen von Urhebern, Produktionsunternehmen, Presseverlegern und Sendeunterneh-men zum eigenen finanziellen Vorteil, unter Abschöpfung von Werbegeldern, in ihre Angebote übernehmen und damit jene, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung an allererster Stelle am Leben halten, finanziell entkräften“.
„Denn die Leistungen von Urhebern, Produktionsunternehmen, Sendeunternehmen und Presseverlegern gehören zu diesen Kräften. Sie stiften allesamt Kultur und damit Gemeinsinn und tragen auf unterschiedliche Weise qualifiziert zur (gegenseitigen) Wissens-, Meinungs- und Willensbildung bei. Mit anderen Worten: Ihr urhe-berrechtlicher Schutz ist demokratietheoretisch gerechtfertigt.“
(beide Artikel: nicht frei zugänglich)