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Neufassung des Urheberrechts: Anstehendes Votum im Plenum des Europaparlaments: „Charakter einer Grundsatzabstimmung über die Zukunft des Internets“

„Die Platt­formen müssten keine Filter einsetzen, wenn sie mit den Rechte­inhabern Lizenzen abschlössen.“Am Mittwoch stimmt das Europa­par­lament über die Reform des Urheber­rechts ab. Voraus­ge­gangen sei eine Lobby­is­ten­schlacht wie selten zuvor. Dabei gehe es vor allem darum, so Helga Trüpel von der Grünen-Fraktion, dass die Platt­formen mit den Rechte­inhabern Lizenzen abschlössen, weil ihr Angebot „ansonsten schlicht zu langweilig“ werden würde, Filter seien daher nicht notwendig. „Es gehe allein darum, Augenhöhe zwischen Kreativen und Platt­formen herzu­stellen, damit diese eine Chance hätten, anders als bei der aktuellen Verein­barung zwischen Youtube und der Musik-Verwer­tungs­ge­sell­schaft Gema, faire Lizenzen auszu­handeln.“
Im Frank­furter-Allge­meine-Zeitung-Artikel heißt es weiter: „Entweder scheitert die Richt­linie im Plenum, dann gehen die Beratungen auf Ausschuss­ebene weiter. Oder das Parlament nimmt Verhand­lungen mit dem Minis­terrat, dem Gremium der Staaten, auf. Erst wenn sich beide Insti­tu­tionen auf eine Linie geeinigt haben, können die Regeln in Kraft treten.“ Das Ende der Kreativ­branche oder des Internets?


Jan Nicolaus Ullrich, Syndi­kus­anwalt und stell­ver­tre­tender Leiter Recht und Regulierung bei der VG Media in einem Artikel in der Frank­furter Allge­meine Zeitung (Ausgabe vom 11.9.2018, Medienteil)  Demokratie braucht Urheber­recht
Zwei Auszüge:
„Große Inter­me­diäre unter­spülen mit ihren Geschäfts­mo­dellen die genannten demokra­ti­schen Grund­pfeiler weiter insofern, als sie ohne Leistung einer Vergütung massenhaft fremde, Gemeinsinn, Allgemein- und Alltags­bildung stiftende Leistungen von Urhebern, Produk­ti­ons­un­ter­nehmen, Presse­ver­legern und Sende­un­terneh-men zum eigenen finan­zi­ellen Vorteil, unter Abschöpfung von Werbe­geldern, in ihre Angebote übernehmen und damit jene, welche die freiheitlich-demokra­tische Grund­ordnung an aller­erster Stelle am Leben halten, finan­ziell entkräften“.
„Denn die Leistungen von Urhebern, Produk­ti­ons­un­ter­nehmen, Sende­un­ter­nehmen und Presse­ver­legern gehören zu diesen Kräften. Sie stiften allesamt Kultur und damit Gemeinsinn und tragen auf unter­schied­liche Weise quali­fi­ziert zur (gegen­sei­tigen) Wissens-, Meinungs- und Willens­bildung bei. Mit anderen Worten: Ihr urhe-berrecht­licher Schutz ist demokra­tie­theo­re­tisch gerecht­fertigt.“
(beide Artikel: nicht frei zugänglich)