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Neugestaltung der Be­zie­hun­gen zwischen Produzenten und der ARD

Berlin, 2. Dezember 2009 – Nach konstruk­tiven Gesprächen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produ­zenten Film & Fernsehen e. V. auf die „Eckpunkte  der Zusam­men­arbeit bei Auftrags­pro­duk­tionen im Fernsehen“ verständigt.

Der ARD-Vorsit­zende Peter Boudgoust begrüßte die Verstän­digung mit der Produ­zen­ten­al­lianz: „Wir haben damit erneut unter Beweis gestellt, dass wir ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Ver­wertungsrechte entspre­chend dem Grundsatz ‚die Rechte folgen dem Risiko’ gewähr­leisten.“

Für Alexander Thies, Vorsit­zender des Vorstands der Produ­zen­ten­al­lianz, und Christoph Palmer, Vorsit­zender der Geschäfts­führung der Produzen­ten­allianz, ist die erreichte Überein­kunft ein Meilen­stein in den Be­zie­hun­gen zwischen den deutschen Produ­zenten und dem öffentlich-recht­lichen Rundfunk. Und die „weitrei­chendste Verbes­serung der Vertrags- und Ar­beitskonditionen“ für deutsche Produk­tionen seit sehr langer Zeit. „Er­freu­licherweise würdigen die Inten­danten und Programm­ver­ant­wort­lichen der ARD, dass nur leistungs­starke Produk­ti­ons­be­triebe, die auch für eine ge­stärkte Eigen­ka­pi­tal­basis vorzu­sorgen in der Lage sind, die Qua­lität und Kreati­vität der Fernseh­pro­gramme in Deutschland auf Dauer ge­währleisten können.“

Im Vorder­grund der Überein­kunft stand, die Angebots­vielfalt der Pro­gramme und das Interesse der Zuschauer an spannenden und informa­tiven Geschichten und Unter­hal­tungs­for­maten zu sichern. Eine sichere fin­anzielle Grundlage einschließlich einer flexiblen Rechteverein­barung bietet die beste Gewähr, dass auch zukünftig Produ­zenten und Sender attraktive Programm­an­gebote für die Zuschauer herstellen werden. „Wir sind in einer Quali­täts­part­ner­schaft und haben mit dieser Ver­stän­di­gung einen großen Schritt in die Zukunft getan“, erklärten Alexander Thies und Christoph Palmer.

Kern der künftigen Zusam­men­arbeit ist die Überein­stimmung, verstärkt auch teilfi­nan­zierte Produk­tionen herzu­stellen, bei denen die Produ­zenten Rechte bei entspre­chender finan­zi­eller Betei­ligung zurück­be­halten können. Die ARD gewährt den Produ­zenten auch Erlös­be­tei­li­gungen für die Aus­landsverwertung, bei Pay-TV, Kino und DVD-Erlösen und auch bei kom­mer­ziellen On-Demand-Angeboten. Neuland wollen die Betei­ligten in der Frage der Ver­wer­tung nicht genutzter Rechte gehen. Hier soll den Pro­du­zenten die Mög­lich­keit einge­räumt werden, nicht genutzte Rechte – ins­besondere auch außer­halb des Sende­rechts – selbst­ständig zu verwerten und an den dadurch erzielten Erlösen die Sender zu betei­ligen. Ein nicht exklu­sives Sende­recht für die ARD-Landes­rund­funk­an­stalten bleibt in jedem Fall erhalten.

Eine Verstän­digung wurde auch über die Kalku­la­ti­ons­fä­higkeit wichtiger Berufs­bilder erzielt, wie z.B. Conti­nuity, Casting, Materi­al­as­sistenz oder Szenenbild/Kostümbildassistenz, wobei hier ebenso wie bei der Anerkennung der Bürgschafts­kosten im Rahmen der Kalku­lation der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist.

Schließlich haben sich beide Seiten zu einer diffe­ren­zierten Regelung für Unterhal­tungs­for­mate verständigt.

Die Eckpunkte der Zusam­men­arbeit haben bis zum 31.12.2013 Geltung. Eine Clearing­stelle von ARD und Produ­zen­ten­al­lianz bewertet die Praxis.

Die Presse­mit­teilung als PDF-Dokument zum Download