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Neuordnung der Rundfunkordnung in Deutschland, SatCab: Liegenlassen, bis ein neues EU-Parlament gewählt wird

Nicht weniger als eine Neuordnung der Rundfunk­ordnung stünde bei der Sitzung der Rundfunk­kom­mission am heutigen 31.1. und morgigen 1.2. Woche an, schreibt die FAZ. Es gehe für Produ­zenten, Dokumen­tar­filmer und Urheber auch um das Auskommen und Überleben, „denn ihre Rechte werden, wenn ARD und ZDF ihre Programme in den Media­theken ohne jedwede Beschränkung vorhalten dürfen, weniger bis gar nichts mehr wert“ sein.

Auch auf europäi­scher Ebene werde dazu gestritten, so der Artikel weiter. Ganz im Sinne der öffentlich-recht­lichen ARD und ZDF habe die EU-Kommission nämlich verur­sacht, eine Verordnung zu schaffen, die die europa­weite Verfüg­barkeit ihrer Programme regeln sollte. „Damit wären die Erlöse von Urhebern und Produ­zenten endgültig dahin.“ Aber aufgrund eines „aufse­hen­er­re­genden paneu­ro­päi­schen Protestes“ sprachen sich die parla­men­ta­ri­schen Ausschüsse der EU für den Erhalt des Terri­to­ri­al­prinzips aus. Die EU-Kommission liebäugele damit, die „nukleare Option“ zu ziehen: „Sie lässt die Sache, die nicht nach ihrem Willen läuft, einfach so lange liegen, bis ein neues Parlament gewählt worden ist. Dann könnte man mit eventuell verän­derten Mehrheiten das Rad zurück­drehen. Die nächste Europawahl findet im Mai 2019 statt.“ – Am Schei­deweg (nicht frei zugänglich, FAZ, 31.1.2018, Nr. 26, S. 13, Medien­seite)