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NRW: Kabinettsvorlage für neues WDR-Gesetz beschlossen

Die NRW-Landes­re­gierung wolle das WDR-Gesetz ändern, schreibt Hans Hoff in der Süddeut­schen Zeitung. Laut einer am Dienstag verab­schie­deten Kabinetts­vorlage müsse der Rundfunkrat künftig immer dann zustimmen, wenn Tochter­firmen des WDR Verpflich­tungen übernehmen, deren Wert zwei Millionen Euro überschreitet. Auch ein neuer Passus, der auf die Quali­fi­kation des neunköp­figen WDR-Verwal­tungs­rates abzielt, sei verab­schiedet worden. Um den Verdacht auszu­räumen, „dass es sich bei den Verwal­tungs­rats­sitzen vornehmlich um Versor­gungspöstchen für verdiente Gremien-Gremlins handelt“, verlange die neue Fassung des WDR-Gesetzes eine konkrete fachliche Quali­fi­kation: Gottschalks Erbe (frei zugänglich, SZ vom 10.09.2015, S. 23 – Medien)