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Oberstaatsanwältin lehnt IP-Adressen-Ermittlungen ab

Seit April ermög­licht das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums den Anwälten der Musik­in­dustrie, Daten von Nutzern illegaler Tausch­börsen auch ohne die Hilfe von Staats­an­wälten direkt beim Provider zu erfragen – sofern ein Richter ein „gewerb­liches Ausmaß“ bestä­tigen kann,  heißt es in der Süddeut­schen Zeitung im Vortext zu einem Interview mit der Berliner Oberstaats­an­wältin Vera Junker. Die aber sagt, dass Tausch­bör­sen­nutzer davon gar nicht betroffen seien: „Der normale Tausch­bör­sen­nutzer, der Film- und Musik­da­teien sammelt und anbietet,“ tue das ohne Gewinn­ab­sichten. Sie erläutert, warum sie die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grund­sätzlich ablehnt: „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“ (frei zugänglich)

Die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen GVU zitiert die Oberstaats­an­wältin in einer Presse­mit­teilung zum Thema: „Die Verfehlung der Nutzer von Tausch­börsen ist einfach zu gering, um den ganzen Rechts­staat drauf­zu­werfen“. Die Juristin richte sich mit dieser Aussage gegen die Praxis der so genannten Abmahn­an­wälte und beziehe sich auf das grund­sätzlich nicht-kommer­zi­ellen Interesse der „normalen“ File Sharer. Dass jedoch auch Inten­siv­täter mit erheb­licher krimi­neller Energie in P2P-Netzwerken ihr Unwesen trieben und so das illegale System mit millio­nen­fachen Downloads erst in Schwung brächten, zeigten zwei Fälle der GVU: „Wölfe im Schafspelz im Visier der GVU – Erfolge in zwei Verfahren gegen Einsteller von illegalen Filmda­teien in BitTorrent-Netzwerke“ (frei zugänglich)