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Öffentlich-rechtliche Mediatheken: Weniger Serien und Spielfilme

Am Beispiel der Krimi-Reihe Tatort erläutert Daniel Bouhs in der Frank­furter Rundschau, warum die Sender bis heute nicht alle Sendungen zum Abruf ins Netz stellen. Er schreibt, „einige ARD-Sender wollen bisher nicht, dass der ,Tatort‘ für jedermann abrufbar in der Mediathek steht. Die Befürchtung: Dann würden weniger Menschen die Wieder­ho­lungen des „Tatorts“ in den Dritten einschalten“, außerdem sei eine DVD-Reihe im Gespräch. Dass bei den Öffentlich-Recht­lichen weniger Serien und Spiel­filme als bei den Privaten online abrufbar sind, möge den Zuschauer ärgern, habe aber nachvoll­ziehbare Gründe. Häufig fehlten Online-Rechte für die in Filmen und Serien hinter­legte Musik oder einge­setzte histo­rische Filmse­quenzen. ARD und ZDF stritten zudem noch mit Produ­zenten darüber, wie viel Geld die dafür bekommen, dass Sendungen auch im Netz laufen: Der Tatort ist noch immer nicht drin (frei zugänglich)