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Öffentlich-Rechtlicher Rundfunkauftrag in der Zukunft: Das ABC-Modell

Seit rund einem Jahr wird in Deutschland wieder verstärkt über die Zukunft der öffentlich-recht­lichen Sender debat­tiert, so medienkorrespondenz.de. Anlass dafür sei gewesen, dass im Frühjahr 2016 prognos­ti­ziert wurde, der allge­meine Rundfunk­beitrag zur Finan­zierung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio werde ab 2021 deutlich ansteigen. Daraufhin hätten die zustän­digen Bundes­länder eine Arbeits­gruppe einge­setzt, die den Auftrag hätte „grund­le­gende struk­tu­relle Verän­de­rungen und die zukunfts­fähige Ausge­staltung des Auftrags unter Wahrung der Programm­au­to­nomie“ zu erarbeiten.
Bis Ende September 2017 müssten die Anstalten gemeinsame Vorschläge dazu vorlegen, wie sie kosten­sen­kende Struk­tur­re­formen umzusetzen gedenken. Anlässlich der Debatte plädiere der schleswig-holstei­nische Rundfunk­re­ferent Matthias Knothe im folgenden Beitrag dafür, den öffentlich-recht­lichen Auftrag derart zu ändern, dass es künftig in den Händen der Anstalten liege, selbst zu entscheiden, für welche Zielgruppen und für welchen jewei­ligen Verbrei­tungsweg sie ihre inhalt­lichen Angebote produ­zieren würden. Dazu habe Knothe ein dreitei­liges Modell entwi­ckelt, das er in seinem Beitrag auch mit den recht­lichen Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts und den wettbe­werbs­recht­lichen Vorgaben der EU-Kommission abgleiche. Ziel des Modells sei "Die enge Verzahnung von Auftrag, Budge­tierung und Controlling", damit auch künftig bei der Bevöl­kerung die Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks und seiner Finan­zierung in einem konver­genten Umfeld gesichert sei. Das ABC-Modell Wie der Auftrag für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk künftig aussehen könnte

(frei zugänglich)