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Öffentlich-rechtliches Jugend-Internet: Verleger und Privatsender gegen Ausnahmeregelungen

41 Stellung­nahmen zum geplanten Jugend­an­gebot von ARD und ZDF habe die Staats­kanzlei von Sachsen-Anhalt gesammelt und auf ihrer Webseite veröf­fent­licht, schreibt Jürn Kruse in der tages­zeitung. Jede und jeder, der etwas beitragen wollte zu dem Plan der Bundes­länder, die öffentlich-recht­lichen Anstalten zu beauf­tragen, ein solches Angebot für 14- bis 29-Jährige umzusetzen, habe bis Ende Juli seine Meinung kundtun dürfen. Verleger und Privat­sender stoßen sich an den vielen Ausnah­me­re­ge­lungen, die für das Jugend­an­gebot laut Konzept und dem vorge­legten Paragrafen 11g gelten sollen: keine Sieben-Tage-Frist für die Beiträge in Media­theken, kein Drei-Stufen-Test, um zu testen, ob mit dem Angebot der Wettbewerb verzerrt würde, und es müsse zukünftig nicht unbedingt ein Sendungs­bezug für die Onlin­ein­halte vorliegen. „Beson­derer Knack­punkt“ sei die Ausrichtung des Jugend­an­gebots als Content-Netzwerk: Nicht eine klassische Start­seite de stehe im Vorder­grund, sondern die Verteilung und zugleich Vernetzung unter­schied­licher Inhalte auf Dritt­platt­formen wie YouTube oder Facebook, wie es dazu im Konzept von ARD und ZDF heiße. Sollte der vorge­legte Paragraf 11g so in den Rundfunk­vertrag Eingang finden und ratifi­ziert werden, dürfte an einer Klage gegen das Jugend­an­gebot kaum ein Weg vorbei führen: Schön, dass wir mal geredet haben (frei zugänglich)

Auf den Seiten der Staats­kanzlei Sachsen-Anhalt: Offenes Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren zum „Jugend­an­gebot von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)