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ÖR-Online-Jugendangebot: Nutzung von Drittplattformen erlaubt

Die Bundes­länder wollten ARD und ZDF erlauben, die Beiträge ihres geplanten Online-Jugend­an­gebots auch auf Dritt­platt­formen wie Facebook und YouTube anzubieten, meldet epd Medien aktuell. Forde­rungen aus der privaten Medien­wirt­schaft nach einem Verbot der Nutzung solcher Platt­formen könne nicht entsprochen werden, heiße es in einem Sachstands­be­richt der Staats­kanzlei Sachsen-Anhalt. Ein Verbot würde den „nachweis­baren Nutzungs­ge­wohn­heiten der Zielgruppe“ wider­sprechen und könne den Erfolg des gesamten Vorhabens gefährden: ARD/ZDF-Jugend­an­gebot: Politik erlaubt Nutzung von Dritt­platt­formen

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten der Staats­kanzlei Sachsen-Anhalt: Bericht über das offene Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren zum „Jugend­an­gebot von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)