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Österreich: Filmförderungsgesetz novelliert

Die an neue EU-Vorgaben angepasste öster­rei­chische Filmför­derung habe am Dienstag den Minis­terrat passiert, berichtet der Kurier. Damit sei zulässig, dass heimische Filme mit 50 Prozent oder bei kleineren und schwie­rigen Projekten mit bis zu 80 Prozent ihrer Kosten gefördert werden. „Diese Unter­scheidung zum ameri­ka­ni­schen Filmmarkt ist für den europäi­schen Film eine Überle­bens­frage“, habe erklärte Kultur­mi­nister Josef Oster­mayer erklärt: Novelle zum Filmför­de­rungs­gesetz beschlossen (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung uf den Seiten des öster­rei­chi­schen Bundes­kanz­leramts: Minis­terrat beschließt Novelle zum Filmför­de­rungs­gesetz (frei zugänglich)

Ebenfalls auf den Seiten des öster­rei­chi­schen Bundes­kanz­leramts: Gesamte Rechts­vor­schrift für Filmför­de­rungs­gesetz, Fassung vom 07.11.2014 (frei zugänglich)