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Österreich: Keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internet-Anschluss

Für Computer mit Inter­net­an­schluss dürfe in Öster­reich nach einem Urteil des der Verwal­tungs­ge­richthofs keine Rundfunk­gebühr erhoben werden, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Das Gericht habe mitge­teilt, der Empfang von Rundfunk­pro­grammen über Inter­net­streaming sei nicht als Rundfunk­dar­bietung zu quali­fi­zieren. Rundfunk­emp­fangs­ein­rich­tungen im Sinne des Rundfunk­ge­büh­ren­ge­setzes seien demnach lediglich jene Geräte, die Rundfunk­tech­no­logien verwenden (draht­loser terres­tri­scher Weg, Kabel­netze, Satellit). Ein Computer, über den mittels einer TV- oder Radio­karte oder eines DVB-T-Moduls Rundfunk­pro­gramme empfangen werden können, sei als Rundfunk­emp­fangs­gerät zu beurteilen. Ein Computer lediglich mit einem Inter­net­an­schluss sei kein Rundfunk­emp­fangs­gerät: Öster­rei­chi­scher Verwal­tungs­ge­richtshof lehnt Rundfunk­ge­bühren für PCs ab (frei zugänglich)