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Offener Brief der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen an alle Beitragszahler in die FFA

Liebe Kinobe­treiber,
liebe Video­un­ter­nehmen,
liebe Sender,

das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) hat in seiner jüngsten Entscheidung die Förderung durch das FFG und die Festlegung gesetz­licher Abgabe­pflichten für grund­sätzlich verfas­sungs­gemäß erklärt. Dies bedeutet eine erfreu­liche Ver­bes­serung der Rechts­si­cherheit. Da die an die FFA zu leistenden Abgaben jedoch nach der Geset­zes­sys­te­matik teil­wei­se als gesetz­liche Abgabe, teilweise hingegen (so insb. von den Sendern) nur als frei verhan­delte Geld- und Werbe­leis­tun­gen zu erbringen sind, sieht das BVerwG insoweit einen Verstoß gegen den Gleich­heits­grundsatz und hat deshalb das Verfahren an das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) verwiesen. Wann dieses entscheiden wird, ist ungewiss.

Wir wissen, dass deshalb weitere Kinobe­treiber, aber auch Video­un­ter­nehmen und mögli­cher­weise auch einzelne Sen­der überlegen, von nun an ihre Abgaben und Beiträge an die FFA nur noch unter Vorbehalt zu leisten. Solche Vorbe­halts­zahlungen werden zwangs­läufig dazu führen, dass die FFA in gleicher Höhe ihre Förder­leis­tungen reduzieren wird. Es steht zu erwarten, dass die FFA deshalb umfang­reiche Kürzungen in verschie­denen Förder­be­reichen ankün­digen muss. Insbe­sondere droht eine vollständige Aussetzung der  Referenz­film­för­derung.

Dies hätte katastro­phale Folgen für die Filmpro­duktion in Deutschland. Die Referenz­film­för­derung stellt ein ent­schei­den­des Element bei der Finan­zierung sowohl kleinerer als auch großer Produk­tionen dar. Wenn diese plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, bedeutet dies, dass ab sofort eine Vielzahl deutscher Produk­tionen nicht mehr reali­siert wer­den könnte. Für einige Produ­zenten führt dies überdies zu einer konkreten Insol­venz­gefahr, da bei einer Produktion dro­hen­de Kosten­über­schrei­tungen nicht mehr durch den Abschluss einer Co-Produktion, bei der der Co-Produzent Re­ferenz­mittel einbringt, finan­ziert werden könnten.

Diese Lücke kann auch nicht durch den DFFF aufge­fangen werden, da Voraus­setzung für eine Förderung durch den DFFF der Nachweis der Gesamt­fi­nan­zierung der Produktion ist. Diese Entwicklung könnte schon im Jahr 2009 zu einem Rückgang um 50% oder mehr der Produktion deutscher Filme führen. Eine große Zahl von Arbeits­plätzen und die Beschäf­tigung vieler bei der Kinopro­duktion mitwir­kender Kreativer wären konkret gefährdet. Auch die Folgen für den Markt­anteil deutscher Filme in den Kinos, der im letzten Jahr mehr als 25% und am vergan­genen Wochenende sogar ca. 50% erreichte, und auf Video sowie später im Fernsehen wären drama­tisch. Ein solcher Einbruch könnte auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz in ein oder zwei Jahren doch für verfas­sungs­gemäß erklärt oder wenn schon im kom­men­den Jahr eine neue gesetz­liche Regelung in Kraft treten sollte, über einen langen Zeitraum hinweg nicht mehr aufgeholt werden. Die künst­le­rische Vielfalt der deutschen Kinoland­schaft würde hierdurch einen schweren Rückschlag erleiden.

Die deutschen Produ­zenten appel­lieren deshalb an alle FFA-Beitrags­zahler und deren Verbände, ihre Zahlungen an die FFA im Sinne der Solidar­ge­mein­schaft aller Verwerter von Kinopro­duk­tionen weiter ohne Vorbehalt zu leisten, um einen Zusam­men­bruch der deutschen Produk­ti­ons­wirt­schaft zu vermeiden. Gleich­zeitig weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung der gesetz­lichen Abgaben durch Kinobe­treiber und Video­un­ter­nehmen im Rahmen ihrer Ab­rech­nun­gen gegenüber Verleihern und Produ­zenten berück­sichtigt wird. Die Produ­zenten wider­sprechen deshalb hiermit bezüg­lich der wirtschaftlich auf sie entfal­lenden Anteile ausdrücklich einer Vorbe­halts­zahlung.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten bietet allen Verbänden von FFA-Beitrags­zahlern erneut die Aufnahme konkreter Gespräche innerhalb oder außerhalb der FFA an, um mit allen Betei­ligten einen Ausweg aus dieser krisen­haften Situa­tion zu suchen und zu finden. Wenn dies nicht gelingt, wäre ganz unabhängig vom Ausgang der Entscheidung des BVerwG der Fortbe­stand der Filmför­derung in Deutschland und damit auch die Produktion erfolg­reicher deutscher Filme exis­ten­tiell gefährdet. Alle Beitrags­zahler sollten sich dieser Konse­quenz und ihrer Verant­wortung hierfür bei ihrer Entscheidung über eine Leistung unter Vorbehalt bewusst sein.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen e.V.
im Namen ihrer Mitglieds­firmen

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