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OLG Dresden bestätigt Urteil gegen „VFF-Klausel“

Das Oberlan­des­ge­richt Dresden habe in einem Berufungs­ver­fahren ein vorab ergan­genes Urteil gegen die Verwendung der so genannten VFF-Klausel in Fernseh­ver­trägen bestätigt, meldet Fillmecho/Filmwoche unter Berufung auf eine Mitteilung der AG Dokumen­tarfilm (AG DOK). Die AG DOK habe in der Vorin­stanz einen Prozess geführt und gewonnen, die Gegen­seite (der Mittel­deutsche Rundfunk) daraufhin Berufung eingelegt. Die Arbeits­ge­mein­schaft Dokumen­tarfilm habe bei der Klage argumen­tiert, dass ihre Mitglieder durch die so genannte „VFF-Klausel“ in Fernseh­ver­trägen benach­teiligt werden. Die Klausel werrde nicht nur vom MDR, sondern von allen öffentlich-recht­lichen Sendern in Deutschland standard­mäßig in Auftrags-Produk­ti­ons­ver­trägen verwendet und schreibt den Produ­zenten vor, wo sie ihre Zweit­ver­wer­tungs­rechte geltend machen müsse: AG DOK: Gericht verbietet umstrittene Klausel in TV-Verträgen

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten der AG DOK: Intrans­parent, unange­messen und treuwidrig – Gericht verbietet umstrittene Klausel in Fernseh­ver­trägen (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung der Produ­zen­ten­al­lianz: Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Dresden zur „VFF-Klausel“: „Eine gute Nachricht für Produ­zenten“ (frei zugänglich)