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OLG München: Internet-Provider muss die Streaming-Plattform Kinox.to vor seinen Kabelkunden weiterhin verbergen

Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts München: Kinox.to bleibt tabu für Kabel­kunden bei Vodafone. Auch die Richter des Oberlan­des­ge­richts München zwingen den Inter­net­an­bieter dazu, den Zugang zu Filmen wie "Fack ju Göhte 3" auf dem Strea­ming­portal zu sperren. Spiegel Online berichtet dazu Vodafone muss Kinox.to weiter sperren

(Frei zugänglich/ Artikel vom 15.6.2018)

Vodafone muss das Streamen des Films „Fack Ju Göhte 3“ auf dem Portal verhindern. Das Unter­nehmen prüft weitere recht­liche Schritte.
Das Oberlan­des­ge­richt in München hat am Freitag (15.6.) entschieden, dass der Internet-Provider Vodafone seinen Kunden auch weiterhin den Zugang zu einem Film auf der Inter­net­seite Kino.to sperren müsse, da dieser dort illegal zum Streamen angeboten werde. Vodafone muss weite illegales Film-Angebot auf „kinox.to“ sperren

(Paid / Handels­blatt)