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Online-Verwertung: Sender haben „im Prinzip wenig Lust zur Verhandlung“

Deutsche Film- und TV-Produ­zenten profi­tierten kaum von neuen Strea­ming­por­talen wie Netflix, da die Verwer­tungs­rechte meist bei den Sendern liegen, schreibt Hans Hoff in der Süddeut­schen Zeitung. Die Sender hätten „im Prinzip wenig Lust zur Verhandlung“, sie seien stark und könnten nach der Devise „Friss oder stirb“ verfahren. Und wenn es neue Verwer­tungs­formen gebe, „dann inklu­diert man die eben“, wie es bei den zusätz­lichen Rechten für die Verwertung in den Media­theken geschehen sei: Recht enttäuscht (SZ vom 22.12., S. 23 – Medien)