Allgemeines

Online-Videorekorder selbstständige Nutzungsart

Das OLG München habe entschieden, dass Online-Video­re­korder eine selbst­ständige Nutzungsart darstellen, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Gegenüber herkömm­lichen Video­re­kordern bestünden Unter­schiede techni­scher und wirtschaft­licher Art, insbe­sondere unter dem Gesichts­punkt der Finan­zierung. Damit seien Online-Video­re­korder aber nicht vom Wahrneh­mungs­vertrag mit der VG Media abgedeckt: OLG München: Online-Video­re­korder ist selbst­ständige Nutzungsart (frei zugänglich)