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Pläne ausländische Produktionen künftig in ÖR-Mediatheken / Produzentenallianz sieht schweren wirtschaftlichen Nachteil für Produzenten

Die für den Rundfunk zustän­digen Bundes­länder planen aus Europa angekaufte Produk­tionen wie "Sherlock" künftig auch in den Media­theken von ARD und ZDF abrufbar zu machen, was bisher durch die Regelungen des Rundfunk­staats­ver­trags verboten ist. 30 Tage sollen sie künftig in den Media­theken verbleiben können. Mit deutlichen Worten hat die Produ­zen­ten­al­lianz ihre Ablehnung bekundet. Der Vorstands­vor­sit­zende Alexander Thies sagte, die Pläne würden "für Produ­zenten zu schweren wirtschaft­lichen Nachteilen führen“, berichtet Christoph Fuchs in der Süddeut­schen Zeitung (24.5.2018, Medienteil). Die Länder haben bereits seit längerem die Erwartung an die Öffentlich-Recht­lichen formu­liert, die Produ­zenten angemessen zu vergüten. "Wirtschaft­liche Nachteile"

(Nicht frei zugänglich)