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Pressemitteilung

Paradigmenwechsel bei der Rechteaufteilung – Neue Eckpunkte über die Zusammenarbeit bei Kino-Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen, dem Produzentenverband, dem Film- und Medienverband NRW und dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF)

Berlin, 19. Dezember 2019 – Nach intensiv geführten Verhand­lungen haben sich das ZDF und die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen, der Produ­zen­ten­verband und der Film- und Medien­verband NRW über die vertrag­liche Zusam­men­arbeit zu Film-/Fernseh-Gemein­schafts-produk­tionen und vergleich­baren Kino-Kopro­duk­tionen verständigt.

Zur Stärkung der Auswer­tungs­mög­lich­keiten von Produzent*innen wird mit den neuen Eckpunkten nun durch­gängig eine Diffe­ren­zierung des Umfangs der Rechte­ein­räumung an das ZDF nach der Höhe seiner Finan­zie­rungs­be­tei­ligung an der jewei­ligen Produktion vorge­nommen. Nach der vorge­se­henen Clusterung erhalten Produzent*innen desto mehr Rechte, je kleiner der Finan­zie­rungs­anteil des Senders ist – und umgekehrt. Das ZDF hat damit insbe­sondere eine Erwei­terung der Möglich­keiten der Produzent*innen zur Verwertung der VoD-, aber auch der Pay-TV-Rechte akzep­tiert und damit den Produzent*innen verbes­serte Recoup­ment­mög­lich­keiten zugestanden. Im Gegenzug wurden die Auswertungs­möglichkeiten von Kino-Gemein­schafts­pro­duk­tionen in der Mediathek des ZDF moder­ni­siert und ebenfalls in Abhän­gigkeit zur jewei­ligen Finan­zie­rungs­be­tei­ligung des ZDF erweitert.

Die Eckpunk­te­ver­ein­barung tritt zum 02. Januar 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen, der Produ­zen­ten­verband und der Film- und Medien­verband NRW, die die Verhand­lungen auf Produ­zen­ten­seite gemeinsam geführt haben, erklären zu den neuen Eckpunkten: „Es war höchste Zeit für eine Überar­beitung des Regel­werks von Kopro­duk­tionen mit dem ZDF, da die Vorgän­ger­re­ge­lungen, die vor dem Hinter­grund der sich rasant wandelnden Auswer­tungs­ge­ge­ben­heiten zu Lasten der Produzenten*innen als unaus­ge­wogen erschienen, bereits zum Ende des Jahres 2016 gekündigt worden waren. Auch wenn nicht alle für eine bestmög­liche Verwertung der Produk­tionen aus Sicht der Produzenten*innen wünschens­werten Forde­rungen durch­ge­setzt werden konnten, so stellen diese Eckpunkte doch einen wichtigen Einstieg in eine diffe­ren­zierte Rechte­auf­teilung zwischen Produzent*innen und dem ZDF dar. Wir haben dem Abschluss in der Überzeugung und der Erwartung zugestimmt, mit den neuen Eckpunkten einen Rechts­rahmen zu schaffen, der es Produzent*innen und dem ZDF ermög­licht, wieder verstärkt Kino-Kopro­duk­tionen zu verwirk­lichen und so gemeinsam diesen kulturell wichtigen Programm­be­reich zu stärken.“

Dr. Norbert Himmler, Programm­di­rektor des ZDF, führt zu den neuen Eckpunkten aus: Das ZDF begrüßt die Einigung mit den Produzenten*innen nach inten­siven Verhand­lungen. Mit der Verein­barung sei eine moderne und richtungs­wei­sende Regelung gelungen, um das Engagement für den Kinofilm gemeinsam mit den Produzenten*innen fortzu­setzen. Die Regelungen die eine Rechte­auf­teilung abhängig von der Höhe der finan­zi­ellen Betei­ligung vorsähen, werden den beider­sei­tigen Inter­essen auch im Sinne des Zuschauers gerecht.“

 Die Presse­mit­teilung als PDF

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen (kurz: Produ­zen­ten­al­lianz) ist die unabhängige Inter­es­sen­ver­tretung der Produ­zen­tinnen und Produ­zenten in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie reprä­sen­tiert mit über 270 Mitgliedern die wichtigsten Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Sektionen Animation, Dokumen­tation, Enter­tainment, Fernsehen, Kino und Werbung. Im natio­nalen und inter­na­tio­nalen Rahmen tritt die Produ­zen­ten­al­lianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarif­partnern und allen Körper­schaften der Medien- und Kultur­wirt­schaft für die Belange der Produ­zen­tinnen und Produ­zenten ein.

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