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Product Placement versus Produktionshilfen

Die Praxis der Produk­ti­ons­hilfen, bei der es sich im Unter­schied zum „Product Placement“ nicht um bezahlte Platzie­rungen handelt, sei seit Jahren beim öffentlich-recht­lichen Rundfunk üblich, schreibt Peer Schrader auf FAZ.net. Eine klare Regelung dafür gäbe es im Rundfunk­staats­vertrag bisher jedoch nicht. Da für den Zuschauer der Unter­schied, ob ein Produkt „platziert“ oder „kostenlos zur Verfügung gestellt“ wird nicht erkennbar sei, würde für die EU aller­dings jede Art der Beistellung, als Product Placement gelten.

Die Medien­re­fe­renten der von der SPD geführten Länder würden nun dafür plädieren, die Erlaubnis für Produk­ti­ons­hilfen im 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag zu verankern, während bezahltes Product Placement bei ARD und ZDF – anders als bei den Privat­sendern – generell verboten bleiben soll, schreibt Schrader weiter. Die Union halte dagegen und wolle den öffentlich-recht­lichen Sendern die Produk­ti­ons­hilfen vollständig unter­sagen: Product Placement im Fernsehen Gottschalk und der schöne Strom­gut­schein  (frei zugänglich)