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Pressemitteilung

Produzentenallianz bedauert Entscheidung der Ministerpräsidenten zu öffentlich-rechtlichen Mediatheken – Regelwerk für Mediathekennutzung vereinbaren

Berlin, 15. Juni 2018 – Auf Unver­ständnis und Kritik bei den Produ­zenten ist die Beschluss­fassung der Minis­ter­prä­si­denten von Ihrer Konferenz vom 14. Juni 2018 gestoßen, den öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten die Media­the­ken­nutzung umfassend zu erleichtern. Man verkennt bei der Produ­zen­ten­al­lianz zwar nicht das Anliegen der Politik und der Rundfunk­an­stalten in den Media­theken für die Gebüh­ren­zahler frei zugäng­liche Inhalte zu gewähr­leisten. Doch dürfen darüber die wirtschaft­lichen Notwen­dig­keiten und legitimen Inter­essen von Produ­zenten und Urhebern nicht vergessen werden. Ihre Kreati­vität und ihre Arbeit ist die Voraus­setzung für attraktive Programme für die Zuschaue­rinnen und Zuschauer.
Seit vielen Jahren haben die internen Verweil­dau­er­kon­zepte der Rundfunk­an­stalten („Drei-Stufen-Tests“), die im Rundfunk­staats­vertrag stehende Sieben-Tage-Frist leider längst faktisch ausge­höhlt.

Es gab jedoch das Verbot (angekaufte) Lizen­zware in die Media­theken einzu­stellen. Ohne überzeu­gende Begründung und in eklatanter Benach­tei­ligung europäi­scher gegenüber ameri­ka­ni­scher Lizenz­pro­gramme, wird den Rundfunk­an­stalten nun ermög­licht, ihre Nutzung auf eine Dreißig-Tages-Frist für europäische Kaufpro­duk­tionen auszu­dehnen. Die gesamte deutsche Film- und Fernseh­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft hatte sich nachdrücklich gegen die Aufhebung des Verbots einge­setzt. Wir wissen nun: Leider ohne Erfolg!
In dieser Situation hilft freilich Lamen­tieren nicht weiter. Nach Auffassung der Produ­zen­ten­al­lianz kommt es jetzt darauf an, in der Media­the­ken­ver­wertung der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten verbind­liche Spiel­regeln zu schaffen bzw. weiter zu entwi­ckeln. Für ein umfas­sendes Regelwerk brauchen die Produ­zenten und Urheber die entschlossene Unter­stützung der Politik:

  • Bei Verkäufen von vollfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen durch die Rundfunk­an­stalten an Dritte müssen die Produ­zenten angemessen und fair an den Erlösen beteiligt werden. Die bishe­rigen Verein­ba­rungen zwischen den öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten und der Produ­zen­ten­al­lianz (Brutto­er­lös­be­tei­ligung 18 Prozent beim ZDF, 17 Prozent bei der ARD) sind ab 2019 im Rahmen des Evalu­ie­rungs­pro­zesses zur Mitte der Laufzeit der Eckpunk­te­pa­piere zu bewerten. Die Produ­zen­ten­al­lianz schlägt hierfür einen unabhän­gigen Bewer­tungs­prozess vor.
  • Die Produ­zen­ten­al­lianz konnte für vollfi­nan­zierte Auftrags­pro­duk­tionen mit dem ZDF einen – freilich in der Höhe gedeckelten – Gewinn­zu­schlag von 1 Prozent verein­baren. Im Lichte der Markt­ent­wicklung ist die Angemes­senheit zu bewerten. Mit der ARD muss zeitnah über die Einführung eines Gewinn­zu­schlages verhandelt werden. Natürlich kann auch über Rechte­teilung kompen­siert werden. Dies würde dem Anliegen der Länder entsprechen, die Grund­sätze der Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkeit besonders zu beachten.
  • Bei teilfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen müssen Finan­zie­rungs­bei­träge der Produ­zenten durch Rechte kompen­siert werden. Mit der ARD konnte Anfang des Jahres ein sogenanntes modifi­ziertes „Schich­ten­modell“ zur Rechte­be­wertung gefunden werden, das nun kurzfristig in Kraft treten muss.
  • Die Unter­stützung der Länder für die Rechte­teilung zwischen Produ­zenten und Rundfunk­an­stalten, die in einer klaren Proto­kol­lerklärung zum Ausdruck kommt, die gestern auf Anregung der Produ­zen­ten­al­lianz beschlossen wurde (s. Anlage), muss konse­quent erfüllt werden. Bei den bevor­ste­henden Verhand­lungen zu Kino-Copro­duk­tionen gilt es die Vorgaben der Länder für faire Vertrags­be­din­gungen nun bereits so umzusetzen, dass den Produ­zenten werthaltige Rechte verbleiben, um ihre Invest­ments zurück­zu­decken.
  • Und schließlich muss auf europäi­scher Ebene verhindert werden, das durch eine weite Anwendung des Ursprungs­land­prinzips in der derzeit im Trilog verhan­delten CabSat-Verordnung, die erwei­terten Nutzungs­mög­lich­keiten in den Media­theken der Sender für die Produ­zenten auch noch zu einer Vernichtung des europäi­schen Marktes für ihre Programme führt.

Im Wortlaut:
Proto­kol­lerklärung aller Länder zu § 11 d Abs. 2 des Rundfunk­staats­ver­trages
„Im Anschluss an die Proto­kol­lerklä­rungen zu § 6 des Rundfunk­staats­ver­trages im Rahmen des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages und zu § 11 e Abs. 3 des Rundfunk­staats­ver­trages im Rahmen des 19. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages betonen die Länder erneut die Notwen­digkeit fairer Vertrags­be­din­gungen zwischen ARD und ZDF einer­seits und der Film- und Medien­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft anderer­seits. Die Film- und Medien­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft leistet einen bedeu­tenden Beitrag zur hohen Qualität des öffentlich-recht­lichen Rundfunks. Vor dem Hinter­grund der konti­nu­ierlich wachsenden Bedeutung von Abruf­an­ge­boten im Internet ist es geboten, die derzei­tigen Vertrags­be­din­gungen in einer Weise anzupassen, die der Film- und Medien­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft unter Berück­sich­tigung einer Rechte­ver­teilung eine angemessene Finan­zierung der Produk­tionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert. ARD und ZDF werden daher gebeten, die Vertrags­be­din­gungen insbe­sondere hinsichtlich der Teleme­di­en­an­gebote zu aktua­li­sieren und, soweit dies mit den Grund­sätzen der Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist, zu verbessern.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint rund 250 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.